Abmahnung FAREDS - Malibu Media LLC "Tiffanys Tight Ass"

08.11.2014 261 Mal gelesen Autor: Robin Neuwirth
Die Kanzlei FAREDS aus Hamburg versendet Abmahnungen im Auftrag der Malibu Media LLC wegen der illegalen Verbreitung von Filmen zur Erwachsenenunterhaltung in Internettauschbörsen.

Gegenstand der aktuell vorliegenden Abmahnung ist der Pornofilm "Tiffanys Tight Ass".

Die Kanzlei FAREDS gibt in der Abmahnung an, dass die Malibu Media LLC mit Sitz in Kalifornien eine international operierende Filmproduzentin sei, die den Filmtitel "Tiffanys Tight Ass" eingenverantwortlich produziert habe und an dem Werk die ausschließlichen Nutzungsrechte halte.

Es wird behauptet, dass im Rahmen von Ermittlungen eines von der Malibu Media LLC beauftragten Softwareunternehmens festgestellt worden sei, dass das Filmwerk "Tiffanys Tight Ass" zu einem bestimmten Zeitpunkt über den Internetanschluss des Abmahnungsempfängers über die Tauschbörsensoftware BA3300 illegal heruntergeladen und widerrechtlich weltweit für Dritte zum Download angeboten worden sei.

Die Kanzlei FAREDS fordert von dem abgemahnten Anschlussinhaber im Namen ihrer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Darüber hinaus wird Schadensersatz in Höhe von 500,00 Euro, pauschale Ermittlungskosten in Höhe von 20,00 Euro und Anwaltskosten aus einem Streitweri von 1.520,00 Euro in Höhe von 215,00 Euro gefordert.

Die Gesamtforderung beträgt also 735,00 Euro.

Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei FAREDS im Auftrag der Malibu Media LLC wegen Filesharings von Filmen der Erwachsenenunterhaltung erhalten haben sollten Sie folgendes beachten:

- Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Ansonsten droht die Einleitung weiterer Schritte gegen Sie wie z.B. der Erlass einer einstweiligen Verfügung.

- Unterzeichnen Sie nicht ohne vorherige Beratung die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Zahlungserklärung

- Lassen Sie sich hinsichtlich der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung umfassend von einem Rechtsanwalt darüber beraten, welche Vorgehensweise in Ihrem individuellen Fall sinnvoll ist.

Gegen eine Abmahnung wegen Filesharings gibt es mittlerweile vielfältige Verteidigungsmöglichkeiten. Sofern man weder als Täter noch als Störer für die Urheberrechtsverletzung verantwortlich muss man überhaupt nicht für die angeliche Urheberrechtsverletzung geradestehen. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn der Internetanschluss außer vom Anschlussinhaber selbst noch von weiteren Personen genutzt werden kann (Ehepartner, Mitbewohner einer WG, volljährige Familienmitglieder).

Aber auch dann, wenn es nicht möglich ist, eine Haftung als Täter oder Störer auszuschließen, können die geforderten Beträge mit anwaltlicher Unterstützung häufig deutlich reduziert werden.

Ich berate Sie bei Erhalt einer Abmahnung wegen Filesharings gerne und vertrete im Bedarfsfall Ihre Interessen gegenüber den Abmahnern.