Unklarer Ermittlungsvorgang
Daniel Sebastian verlangt in seinem Abmahnschreiben die Zahlung von Lizenzschadensersatz in Höhe von 600 Euro und die Erstattung von Abmahnkosten n Höhe von 859,80 Euro. Anlass der Klage war vermutlich ein Auskunftsbeschluss des LG Köln mit knapp 20 Ermittlungszeitpunkten unseres Mandanten. An dieser Stelle konnten wir uns die kleine Spitze nicht verkneifen, dass der Klägervertreter ja auch zahlreiche Auskunftsbeschlüsse in den Streaming Angelegenheiten erwirkt habe, die nicht hätten ergehen dürfen. Insgesamt war völlig unklar, wie der genaue Ermittlungsvorgang ablief. Zudem haben wir stark an der ordnungsgemäßen Bevollmächtigung von Daniel Sebastian gezweifelt. Außergewöhnlich aufgefallen war auch die Tatsache, dass weder ein Dateiname, noch ein Dateityp oder eine Dateigröße benannt wurden.
Daniel Sebastian schweigt
Das Gericht teilte wohl unsere Zweifel und verlangte eine Stellungnahme von Daniel Sebastian. Dieser entschied sich jedoch dafür zu schweigen und die Klage zurückzunehmen. Auch ein Statement.
Fakt ist, dass es sich lohnt gegen Abmahnungen vorzugehen, auch wenn dies manchmal bedeutet, dass ein Klageverfahren eingeleitet wird.
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