Abmahnung wg. Urheberrechtsverletzung d. NIMROD, rka Rechtsanwälte, Rasch Rechtsanwälte, WALDORF FROMMER, C-Law GbR, Sasse&Partner, FAREDS u.a

31.01.2014 247 Mal gelesen Autor: Lars Hämmerling
Viele Rechteinhaber lassen durch spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien urheberrechtliche Abmahnungen versenden. Die jeweiligen Kanzleien fordern im Namen ihrer Auftraggeber von den Abgemahnten die Zahlung von Schadensersatz und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Zum Beispiel haben bisher folgende Kanzleien für ihre Auftraggeber Abmahnungen versendet:

WALDORF FROMMER Rechtsanwälte für die Majestic Filmverleih GmbH (Feuchtgebiete)

C-Law GbR Rechtsanwälte für die Wolfgang Embacher Filmproduktion

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Malibu Media LLC.

NIMROD RECHTSANWÄLTE für die Rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH (Euro Truck Simulator 2)

Sasse & Partner Rechtsanwälte für die WVG Medien GmbH (div. Folgen von The Walking Dead)

Rasch Rechtsanwälte für die Universal Music GmbH

rka Rechtsanwälte für die Koch Media GmbH

Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz wurden damit begründet, dass der Abgemahnte auf einer Tauschbörseim Internet Dateien zum Download angeboten habe. Dadurch habe er die Rechte des Rechteinhabers verletzt. Die eingeforderten Beträge reichen bis zu mehreren Tausend Euro! Es wird dringend davon abgeraten, die Abmahnung unbeachtet zu lassen in der Hoffnung, dass die Sache schon im Sande verlaufen werde. Sie sollten sich der dadurch drohenden möglichen Folgen im Klaren sein.

Wichtig: Zahlen Sie nicht voreilig den geforderten Betrag und geben Sie keine vorformulierte Unterlassungserklärung ab!

Sie sollten sich nicht durch die vorschnelle Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung in die Gefahr bringen, ein Schuldeingeständnis abzugeben und bis zu 30 Jahre lang den nachteiligen Folgen ausgesetzt zu sein.

Hier ist Beratung durch einen fachkundigen, auf Abmahnungen spezialisierten, Rechtsanwalt angebracht. Dieser kann für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung erstellen, deren Reichweite so wenig wie möglich und so viel wie nötig umfasst. Nur so können Ihre Interessen gewahrt werden.

Auch wird dringend von jeglicher Zahlung abgeraten. Die geforderten Beträge sind häufig unverhältnismäßig hoch. Mit der Hilfe Ihres fachlich versierten Rechtanwaltes können die geforderten Beträge häufig erheblich gesenkt werden.

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, um die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Abmahnung zu erfragen. Wir sind sogar am Wochenende für Sie erreichbar!

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

http://abmahnsoforthilfe.de