Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Universum Film GmbH – „Evangelion: 3.33 – You Can (Not) Redo“

23.01.2014 290 Mal gelesen Autor: Johannes von von Rüden
Derzeit verschickt die Kanzlei Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „Evangelion: 3.33 – You Can (Not) Redo“.

Vorwurf des Abmahnschreibens ist die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung des japanischen Films innerhalb sogenannter p2p-Netzwerke. Viele können sich diesen Vorwurf nicht erklären. Insbesondere ist bei solchen Internet-Tauschbörsen jedoch zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei die Inhalte, die sich auf dem eigenen Computer befinden, automatisch den anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden.

Die Münchner Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer möchten, dass der Abgemahnte einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zahlt und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt. Außerdem soll die abgemahnte Datei unverzüglich und dauerhaft von dem Rechner entfernt werden.

Wie gehe ich gegen die Abmahnung vor und lohnt sich das überhaupt?

In jedem Fall sollten Sie Ihre Abmahnung von einem fachkundigen Rechtsanwalt überprüfen lassen. Möglicherweise besteht der geltend gemachte Betrag nicht in der genannten Höhe. Außerdem kann Ihnen der Rechtsanwalt Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben.

Die Unterlassungserklärung sollte auch überprüft und abgeändert werden. Die vorformulierte Unterlassungserklärung enthält regelmäßig viel zu weitgehende Klauseln, wie die Bindung an die Erklärung über einen Zeitraum von 30 Jahren. Diese Frist kann in einer modifizierten Unterlassungserklärung  verkürzt werden. Gerne helfen wir Ihnen bei der Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung.

Viele der Betroffenen fragen sich aber, ob sich ein Vorgehen gegen die erhaltene Abmahnung überhaupt lohnt oder ob es nicht besser ist die Abmahnung zu ignorieren. Dazu ist zu sagen, dass Sie sich der Gefahr aussetzen, dass vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirkt wird, sofern Sie die Abmahnung ignorieren.

Ein Vorgehen lohnt sich in vielen Fällen. Es gibt unterschiedliche Ansatzpunkte zur Verteidigung, die abhängig von dem jeweiligen Einzelfall sind. Beispielsweise kann es sein, dass Sie in Ihrem Fall nicht oder nur beschränkt haften. Grundsätzlich wird zwischen der Täter- und der Störerhaftung unterschieden. Während der Täter vollumfänglich haftet, muss der Störer keinen Schadensersatz zahlen. Des Weiteren ist es auch möglich, dass Sie sich gänzlich von der Haftung befreien können. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn ein volljähriges Familienmitglied die Urheberrechtsverletzung begangen hat: http://www.wvr-law.de/blog/allgemein/bgh-verneint-haftung-von-eltern-fuer-illegales-filesharing-durch-volljaehrige-familienmitglieder.

Gerne prüfen wir Ihren konkreten Fall und zeigen Ihnen Verteidigungsmöglichkeiten auf, wenn auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzung an dem Film "Evangelion: 3.33 - You Can (Not) Redo".erhalten haben. Rufen Sie uns unter der Telefonnummer: 030 96535-855 an für ein kostenloses Erstgespräch und eineanwaltliche Ersteinschätzung.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!