Framing, You Tube-Filme: Urheberrechtsverletzung?

19.06.2013 242 Mal gelesen Autor: Amrei Viola Wienen
Internet-Nutzer setzen gerne framende Links auf You Tube-Filme. Bisher setzen die Nutzer solche Links regelmäßig, ohne vorher bei dem Urheber deshalb nachzufragen.

In einem Vorlageverfahren beim EuGH wird sich nun klären, ob "Framing" vom jeweiligen Urheber genehmigt werden muss.

Denn dem EuGH wurde die Frage vorgelegt, "ob der Betreiber einer Internetseite eine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn er urheberrechtlich geschützte Inhalte, die auf anderen Internetseiten öffentlich zugänglich sind, im Wege des "Framing" in seine eigene Internetseite einbindet", wie in der Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom Nr. 90/13 vom 16.5.2013 erläutert wird.

Die Pressemitteilung finden Sie hier im Volltext.

Amrei Viola Wienen, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Wirtschaftsmediatorin (IHK)
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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