Abmahnung Wesaveyourcopyrights / Zooland Music GmbH - Filesharing von Songs z.B. "R.I.O feat. U-Jean - Summer Jam" / "R.I.O feat. U-Jean - Animal"

13.02.2013 351 Mal gelesen Veröffentlicht von anwalt24
Die Kanzlei Wesaveyourcopyrights mit Sitz in Frankfurt setzt ihre Abmahntätigkeit für die Mandantin: Zooland Music fort und versendet Abmahnungen wg. des Vorwurfs von Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing von Titeln des Projekts "R.I.O". Das Problem: In aller Regel drohen weitere Abmahnungen

Auch im Jahr 2013 spricht die Kanzlei Wesaveyourcopyrights wieder eine Vielzahl von Abmahnungen wegen des Vorwurfs von Filesharing im Auftrag der Rechteinhaberin: Zooland Music GmbH aus.

In der anwaltlichen Abmahnung wird dem betroffenen Internetanschlussinhaber dargelegt, dass beweissicher festgestellt werden konnte, dass ein urheberrechtlich geschützer Song über den eigenen Internetanschluss Dritten zum Download bereitgestellt wurde und so eine Urheberrechtsverletzung gegenüber der Zooland Music begangen wurde. Der Betroffene wird daher unter kurzer Fristsetzung aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungerklärung abzugeben. Weiter beinhaltet das Schreiben das Angebot, alle Forderungen gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags von 450,-- € abzugelten. In von uns bearbeiteten Mandaten wurden uns in diesem Jahr bereits folgenden Abmahnungen wg. Urheberrechtsverletzungen / Fileshairng durch Wesaveyourcopyrights  für die Zooland Music vorgelegt:

Das Problem: Die Abmahnung steht in aller Regel im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing z.B. der German Top 100 Single Charts oder eines Samplers wie "The Ultimate Party Dance Hits 2012". In diesem Dateiarchiven befinden sich weitere Songs von denen bekannt ist, dass andere Kanzleien für weitere Rechteinhaber Abmahnungen aussprechen. Der Betroffene erhält daher in aller Regel weitere Abmahnungen! Da jede Abmahnung mit einer Forderung / Vergleichsangebot von mehreren hundert Euro verbunden ist, können schnell Forderungen von mehreren tausend Euro zusammen kommen!

Es ist daher ratsam direkt nach Erhalt der ersten Abmahnung einen spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten. Es gilt nicht nur die erhaltene Abmahnung auf die Berechtigung zu überprüfen, sondern auch schnellstmöglich effektive vorbeugende Massnahmen zu ergreifen.

Die Bürogemeinschaft Gravel Herrmann Sari ist u.a. auf das Medienrecht spezialisiert und verfügt über viel Erfahrung in der bundesweiten Betreuung von "Filesharing-Mandaten". Wir haben bereits tausende von Abmahnungen wegen des Vorwurfs von Filesharing urheberrechtlich geschützer Werke in Internettauschbörsen bearbeitet!

Kontaktieren Sie uns an unseren Standorten in Frankfurt / Main unter: 069 - 900 25 940 oder Münster: 0251 - 39 51 81 80 zu einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch  mit einem erfahrenen Rechtsanwalt. Wir erläutern Ihnen den Rechtsrahmen, Verteidigungsansätze und benennen Ihnen selbstverständlich vorab die Kosten einer eventuellen Mandatierung. Sie erreichen uns telefonisch: Mo. - Frei.: 08 - 22 Uhr und Sa.: 09 - 21 Uhr. Alternativ können Sie uns die Abmahnung bzw. eine Anfrage auch per Email an mailto:info@abmahnung-rechtsanwaelte.de senden. Sie erhalten in der Regel binnen weniger Stunden eine Rückäußerung.