Abmahnungen der Kanzlei Rasch für den Download von Musik der Universal Music GmbH

07.01.2013 441 Mal gelesen Autor: Johannes von von Rüden
Stardust der Künstlerin Lena Meyer-Landrut Believe des Künstlers Justin Bieber Lateness of the Hour des Künstlers Alex Clare Hello World des Künstlers Max Herre

Die Anwaltskanzlei Rasch aus Hamburg, welche in der Vergangenheit bereits regelmäßig und im großen Ausmaß Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen bundesweit versendet hat, verschickt ganz aktuell Abmahnungen im Auftrag der Universal Music GmbH für diverse Alben und Künstler so unter anderem:

Das Album Stardust der Künstlerin Lena Meyer-Landrut
Das Album Believe des Künstlers Justin Bieber
Das Album Lateness of the Hour des Künstlers Alex Clare
Das Album Hello World des Künstlers Max Herre

Der Vorwurf lautet dann immer, es seien die besagten Alben illegal aus dem Internet geladen und dann öffentlich zugänglich gemacht worden.  Das öffentliche Zugänglichmachen bezieht sich allerdings in diesen Fällen lediglich auf den Umstand, dass beim Herunterladen mittels einer so genannten Filesharing Software, automatisch die bereits geladenen Teile anderen Tauschbörsennutzern zum Download angeboten werden.
Die Betroffenen werden in diesem Schreiben nicht nur dazu aufgefordert einen pauschalen Abgeltungsbeitrag in der Höhe von 1200,- Euro wegen Störerhaftung einerseits und Schadensersatz andererseits zu bezahlen, sondern darüber hinaus soll auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Das alles in regelmäßig äußerst knapp bemessenen Fristen.

Sollten auch Sie von einer solchen Abmahnung der Kanzlei Rasch wegen Filesharing betroffen sein, so beachten Sie bitte folgende Punkte:

Unterschreiben Sie  zunächst einmal nichts
in keinem Fall sollten Sie ohne vorher einen Anwalt zu Rate gezogen zu haben, die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen, selbst wenn die gesetzten Fristen drücken. Die Unterlassungserklärung lässt sich in jedem Fall zu Ihren Gunsten erheblich abmildern. Erhebliche Vorsicht ist hier vor Selbsthilfe aus dem Internet zu raten! Wenden Sie sich in jedem Fall zunächst an einen Anwalt Ihres Vertrauens, nutzen Sie auch hierfür gerne unsere kostenlose Hotline 0800 8662266. Eine Erstberatung bei uns ist immer kostenlos.

Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf
Von einer Kontaktaufnahme mit der Gegenseite - völlig egal in welcher Form, ob telefonisch, per E-Mail oder per Post -  ist in jedem Fall dringend abzuraten. Hier können Sie eigentlich nur Fehler machen und eine spätere Bearbeitung des Falles durch Ihren Anwalt erheblich erschweren. Bei einem Kontakt mit der Gegenseite besteht nicht nur die sehr reale Gefahr, dass unbewusst wichtige Informationen preisgegeben werden, sondern Sie machen den Gegner auch unnötig weiter auf sich aufmerksam.

Beachten Sie die gesetzten Fristen
Die von den Abmahnkanzleien gesetzten Fristen sind häufig ausgesprochen knapp bemessen. Unbedingt sollten Sie jedoch versuchen diese auch einzuhalten. Aus diesem Grunde ist unser Büro auch jeden Tag für Sie erreichbar.

Sollten Sie von einer Abmahnung der Kanzlei Rasch betroffen sein, rufen Sie uns gerne unter unserer kostenlosen Hotline unverbindlich an. Schildern Sie uns Ihren Fall, wir erarbeiten dann mit Ihnen gemeinsam am Telefon einen Lösungsvorschlag und sagen Ihnen, was das bei uns kosten würde, wenn wir Sie in dieser Angelegenheit rechtlich vertreten.

Wenn Sie Fragen haben, nutzen Sie auch unsere kostenlose Notfall-Hotline welche 7 Tage die Woche für Sie geschaltet ist:  0800 8662266


Abmahnung erhalten? Wir helfen Ihnen sofort!
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