In der genannten Abmahnung von Bindhardt Fiedler Zerbe werden die Abgabe einer beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und die Zahlung von 400,00 Euro im Rahmen eines Vergleichsangebots gefordert.
Verstärkte Anfragen von Betroffenen, die Mehrfachabmahnungen erhalten haben - wobei es jeweils um angebliche Rechtsverletzungen im Rahmen angeblicher Tauschbörsen-Nutzung im Internet bzw. Tonaufnahmen/Musikwerke, die Bestandteil der German Top 100 Single Charts sind, geht - verzeichnet die Anwaltskanzlei Wienen. Da ein solcher Chart-Container 100 Titel enthält, kann eine Vielzahl von Abmahnungen drohen. Es können sowohl von jeweils einer Abmahnkanzlei mehrere Abmahnungen im Briefkasten landen, als auch diverse Abmahnungen verschiedener Abmahnkanzleien. Lesen Sie dazu hier mehr.
Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, sollte im Interesse des Abgemahnten eine für den konkreten Fall anwaltlich erstellte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Abzuraten ist von Vorlagen aus dem Internet, da diese nicht auf den Einzelfall angepasst sind. Denn die Formulierung einer Unterlassungserklärung ist von gravierender Bedeutung, da sie erhebliche Folgewirkungen hat. Ferner ist im Einzelfall zu erörtern, ob der geforderte Zahlungsbetrag heruntergehandelt werden kann.
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Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit.
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Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
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