Abmahnung RA Daniel Sebastian / DigiRights: In einem zweiten Schreiben werden nun gar 1552,50 € wg. Filesharing eines Songs gefordert!

08.04.2012 868 Mal gelesen Veröffentlicht von anwalt24
Derzeit versendet RA Sebastian ein zweites Schreiben in dem von den Empfängern – unter kurzer Fristsetzung – 1552,50 € gefordert werden. Vorausgegangen war eine Abmahnung wg. Filesharing „nur“ eines Songs. Was ist zu tun?

In den vergangenen Monaten haben eine Reihe von Internetanschlussinhaber bereits unangenehme Post von Rechtsanwalt Daniel Sebastian erhalten. Den Betroffenen wurde vorgeworfen einen Song z.B. "Lucenzo feat. Don Omar - Danza Kuduro" illegal Dritten im Internet in Tauschbörsen zum Download bereit gestellt zu haben. In der anwaltlichen Abmahnung wurden die Empfänger aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und es wurde weiter das Angebot unterbreitet alle Forderungen der Auftraggeberin: die DigiRights Administration GmbH gegen Zahlung von 680,-- € abzugelten.

Derzeit versendet Rechtsanwalt Daniel Sebastian ein zweites Schreiben in dem auf die Abmahnung Bezug genommen und festgestellt wird, dass die Forderungen nicht erfüllt wurden. Die Empfänger werden - unter  kurzer Fristsetzung - nun aufgefordert, insgesamt "stolze" 1552,50 € (!) wg. Filesharing nur eines Songs zu zahlen. Diese Forderung wird nicht weiter erläutert und ist überraschend hoch (weitere Informationen hierzu finden Sie hier)! Weiter wird angekündigt, dass im Fall einer Nichtzahlung eine Klage erhoben wird, die mit noch höheren Kosten verbunden sei. Die weiteren Kosten einer Klage werden insgesamt mit ca. 3000,-- € beziffert

Betroffene sollten sich durch das Schreiben nicht verunsichern lassen und "einfach zahlen". Auch wenn das knapp gehaltene Schreiben auf Empfänger auswegslos wirken mag und die Aussicht auf noch höhere Kosten durch ein Gerichtsverfahren weiter verunsichert, ist selbstverständlich Vorraussetzung für etwaige Ansprüche, dass die Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Selbst wenn Ansprüche bestehen sollten, bestehen diese - nach Ansicht des Verfassers - keinesfalls in Höhe von 1552,50 €!

Betroffene sollten daher einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Überprüfung der Abmahnung beauftragen. Wir helfen Ihnen gerne!

Die Bürogemeinschaft Gravel Herrmann Sari ist u.a. auf das Medienrecht spezialisiert und verfügt über viel Erfahrung in de rbundesweiten Betreuung von "Filesharing-Mandaten".

Kontaktieren Sie uns an unseren Standorten in Frankfurt / Main unter: 069 - 900 25 940 oder Münster: 0251 - 39 51 81 80 zu einem unverbindlichen telefonischen Erstgespräch  mit einem Rechtsanwalt. Wir erläutern Ihnen den Rechtsrahmen und benennen Ihnen selbstverständlich vorab die Kosten einer eventuellen Mandatierung. Sie erreichen uns telefonisch: Mo. - Frei.: 08 - 22 Uhr und Sa.: 09 - 21 Uhr.

Alternativ können Sie uns die Abmahnung bzw. eine Anfrage auch per Email an info@abmahnung-rechtsanwaelte.de senden. Sie erhalten in der Regel binnen weniger Stunden eine Rückäußerung.

Besuchen Sie auch unseren Blog mit Informationen zu aktuellen Abmahnungen unter www.abmahnung-rechtsanwaelte.de.