Abmahnung für den Kinofilm "Türkisch für Anfänger"

28.03.2012 468 Mal gelesen Veröffentlicht von anwalt24
Es besteht oftmals ein Reiz darin, die neuesten Kinofilme im Internet herunterzuladen bevor oder während sie gerade erst angelaufen sind. Davon raten wir dringend ab! Ein Kinofilm, der gerade erst in den Kinos angelaufen ist, kann nur illegal downgeloadet werden!

Anders verhält es sich allerdings damit, ob tatsächlich der richtige Anschlussinhaber ermittelt wurde, der den Film heruntergeladen haben soll.

Haben Sie z.B. für den Film "Türkisch für Anfänger" eine Abmahnung erhalten?

Keine Panik! Wir können Ihnen sehr gut helfen.

Wir empfehlen Ihnen die nachfolgende Vorgehensweise:

  1. Notieren Sie unbedingt die Frist zur Erfüllung des Abmahnschreibens der Abmahnkanzlei
  2. Unterschreiben Sie auf keinen Fall die Ihnen überlassene Unterlassungserklärung
  3. Leisten Sie keinerlei Zahlungen an die Abmahnkanzlei
  4. Suchen Sie möglichst zeitnah den Rat eines fachkundigen Anwalts.

Weitere Informationen für Ihre Hilfe finden Sie im Hauptmenü auf unserer Startseite bei Abmahnung.

Rechtsanwalt Georg Schäfer