Neue Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer aus München für Sony Music

04.08.2011 738 Mal gelesen Autor: Daniel Elgert
Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer verschickt wieder Abmahnungen im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH an Internetanschlussinhaber. Aktuell geht es um vermeintliche Urheberrechtsverletzungen bei der Nutzung von Filesharingbörsen in Bezug auf das Musikalbum „The Element of Freedom“ von Alicia Keys.

In der Abmahnung wird der Adressat zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung (Verstragstrafe bei Verstoß) aufgefordert. Zudem wird Ersatz des Schadens von Sony sowie die Übernahme der Rechtsanwaltskosten verlangt.

Nach Darstellung von Waldorf Frommer habe der Internetnutzer von seinem Computer aus urheberrechtlich geschützte Werke ganz oder zum Teil anderen Nutzern zum Download angeboten. Es werden sodann Album, Interpret, Verwertungsrechteinhaber (hier Sony), Datum, Uhrzeiten und die IP-Adresse aufgelistet, die den Rechtsverstoß belegen sollen. Auf Seite 2 wird zudem auf den entsprechenden Ermittlungsdatensatz des eigenen Internetproviders verwiesen. Dieser wurde auf Antrag der abmahnenden Kanzlei nach Prüfung des Landgerichts zur Auskunft über die Daten verpflichtet.

Sodann werden die Anwaltskosten eingehend erläutert, die in diesem Fall 506,- Euro betragen sollen. Hinzu kommt die Forderung von Schadensersatz für den bei Sony entstandenen Schaden. Dieser wird hier mit 450,- Euro beziffert, sodass insgesamt 956,- Euro von Waldorf Frommer gefordert werden (Seite 11).

Bereits hier ist hervorzuheben, dass die Unterlassungserklärung nicht vorschnell und ungeprüft unterzeichnet werden sollte. Sie sollten auch nicht den geforderten Betrag ohne vorherige Beratung zahlen. Oft lässt sich nämlich, selbst bei Vorliegen eines Rechtsverstoßes, ein Vergleich erzielen, sodass im Ergebnis weitaus weniger oder in Einzelfällen sogar nichts bezahlt werden muss. Der mit dem Schreiben ausgeübte Druck auf den Abgemahnten und die Aussicht auf eine schnelle Erledigung soll Sie zu einer schnellen (und manchmal unüberlegten) Reaktion bewegen. Bewahren Sie besser Ruhe und lassen Sie die Unterlagen von einem fachkundigen Rechtsanwalt prüfen.

Falls Sie sich allgemein über das Thema Filesharing erkundigen möchten, dürfen wir Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit unsere umfangreichen FAQ zum Thema Filesharing.

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Wir stehen Ihnen gerene zum fairen Pauschalpreis qualifiziert zur Seite. Wichtig ist, dass Sie bei Erhalt der oben geschilder-ten Abmahnung nicht die Fristen verstreichen lassen. Richten Sie bei Bedarf Ihre erste unverbindliche Anfrage an filesharing@aufrecht.de oder rufen Sie uns unter 0211/16888600 an.