Abmahnung Frömming & Partner Rechtsanwälte wegen Nutzung von Kartographie im Internet

12.07.2011 1344 Mal gelesen Autor: Kai Harzheim
Frömming & Partner Rechtsanwälte, Hamburg mahnen im Auftrag von Herrn Michael Weber, Hannover die angeblich unerlaubte Verwendung von Kartographie, Kartenausschnitten/Stadtplanausschnitten ab, die als Anfahrtsskizze in einem Internetauftritt genutzt worden sein sollen.

Es wird behauptet, dass Herr Weber Inhaber der Nutzungsrechte an den verwendeten Kartenausschnitten sei und diese vormals von der Firma Berndtson & Berndsohn Productions GmbH für Printprodukte entwickelt wurde. Die urheberrechtlich geschützten Materialien seien von der Firma hot.doc media productions GmbH digitalisiert worden und würden auf der Internetseite www.hot-maps.de im Internet genutzt.

Gefordert wird das sofortige Entfernen des Kartenmaterials von der Webseite und das sofortige Löschen der Grafik aus den entsprechenden Verzeichnissen auf dem Server. Ferner wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert sowie Schadensersatz in Form entgangener Lizenzgebühren in Höhe von 1.219 € zzgl. Ermittlungskosten von 95,- €.

Ferner wird Auskunft über den Umfang und die Dauer der Verwendung des Kartenmaterials im Internet oder zu anderen Zwecken wie zum Beispiel Printprodukten (Flyern, Folien, Prospekten) oder CD-ROM sowie die Erstattung von Anwaltskosten von 661,16 verlangt.

Schließlich wird alternativ der Abschluss eines Lizenzvertrages für die zukünftige Nutzung angeboten.

Den Vorwurf einer derartiger Urheberrechtsverletzungen sollten Sie ernst nehmen.

Es empfiehlt sich aber in den meisten Fällen nicht, die vorgegebene Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Derartige Erklärungen können sehr langfristige und möglicherweise nicht berechtigte Bindungen oder Verpflichtungen für Sie auslösen.

  • Die gesetzten Fristen sollten Sie aber in keinem Fall verstreichen lassen, auch wenn sie sehr kurz bemessen sein sollten, da anderenfalls gerichtliche Maßnahmen gegen Sie drohen.
  • Lassen Sie sich vorher anwaltlich beraten und Ihren individuellen Fall überprüfen. Oft gibt es alternative Vorgehensweisen.
  • Wir beraten insoweit gerne zu fairen Konditionen, bundesweit.

Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns die Abmahnungsunterlagen per E-Mail oder Telefax. Wir unterbreiten Ihnen kurzfristig ein unverbindliches, kostenloses Angebot. Erst wenn Sie damit einverstanden sind und uns einen Auftrag erteilen, gilt das Beratungshonorar als vereinbart.