Abmahnung der Kanzlei Nümann Lang: Tonaufnahme "Move it" von "Culcha Cundela"

04.05.2011 546 Mal gelesen Autor: Daniel Elgert
Die Styleheads Gesellschaft für Entertainment GmbH lässt zur Zeit Abmahnungen durch die Kanzlei Nümann Lang aussprechen. Es geht um die Tonaufnahme "Move it" der Band "Culcha Cundela".

Den Betroffenen wird im Hinblick auf den Vorwurf folgender Sachverhalt eröffnet: Die Mandantschaft habe zum Schutze ihrer Urheberrechte ein Unternehmen eingeschaltet, um im Internet nach Verstößen zu forschen. Dabei sei festgestellt worden, dass das Werk "Move it" in Internettauschbörsen (auch Filesharingnetzwerke genannt) für andere öffentlich zugänglich gemacht worden sei, ohne dass eine entsprechende Einwilligung vorgelegen hätte. In den Abmahnungen der Rechtsanwälte Nümann Lang heißt es weiter, man habe mittels der festgestellten Daten ein gerichtliches Auskunftsverfahren eingeleitet und darüber beim zuständigen Netzbetreiber der Anschlussinhaber deren Nutzerdaten ermitteln können.

Die Kanzlei Nümann Lang schlägt den Adressaten der Abmahnungen zur vollumfänglichen Abgeltung der Angelegenheit einen außergerichtlichen Vergleich vor. Die vermeintlichen Urheberechtsverletzer sollen zunächst eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Darin sollen sich die Schuldner verpflichten es "ab sofort zu unterlassen, das Werk (Komposition und Liedtext) Evacuate the dancefloor über dezentrale Computernetzwerke (...) im Internet öffentlich zugänglich zu machen (...)".

Darüber hinaus fordern die Rechtsanwälte von Nümann Lang einen pauschalen Vergleichsbetrag von 450,00 Euro. Von dem Betrag umfasst seien die Kosten für das Ermittlungs- und Auskunftsverfahren, die bisher entstanden Rechtsanwaltskosten und der Ersatz des Schadens im Zusammenhang mit der angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung. Den Betroffenen wird in der Abmahnung hierbei zumindest angeboten den Betrag in Raten abzuzahlen, sofern sie sich in einer "sozialen Notlage" befinden würden.

Selbst wenn man unterstellt, dass die von der Kanzlei Nümann Lang ausgesprochene Abmahnung ihre Richtigkeit hat, sollte dennoch anwaltlicher Rat eingeholt werden. Denn häufig sind die den Schreiben beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sehr weit formuliert und bergen somit die Gefahr weiterer Abmahnungen. Dass die Rechtsanwälte von Nümann Lang sich dessen auch bewusst sind zeigt sich daran, dass sie bezüglich ihrer vorgefertigten Erklärung auch von einem "Formulierungsvorschlag" sprechen. Zudem ist mit in die Überlegung einzubeziehen, dass derartige Erklärungen eine Gültigkeit von 30 Jahren besitzen.
Bei der auf Ihren Fall zugeschnittenen "modifizierten" Formulierung einer solchen Unterlassungserklärung sind wir Ihnen gerne behilflich. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch gern bei der Abwehr der Abmahnung insgesamt. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, zum Beispiel über das Internet mittels einer E-Mail an filesharing@aufrecht.de oder telefonisch unter 0211/16 888 600.

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