Abmahnung Waldorf Frommer für Love Letter von R. Kelly im Auftrag der Sony Music GmbH

22.02.2011 683 Mal gelesen Autor: Florian Sievers
Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt weiter im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Konkret geht es um das Musikwerk "Love Letter" von R. Kelly.

Wie üblich ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 956 EUR gefordert.

Der der Abmahnung beiliegende Formulierungsvorschlag für eine Unterlassungserklärung sollte auf keinem Fall unterzeichnet werden. Anderenfalls verpflichtet sich der Unterzeichner vollumfänglich, dh. für alle Werke der Sony Music Entertainment Germany GmbH - auch für Werke, die Sony in den nächsten 30 Jahren erst noch erschaffen wird. Auf einer derart umfangreiche Unterlassungserklärung besteht kein Anspruch. Ein Anspruch besteht nur hinsichtlich des Musikwerkes "Love Letter". Insofern kann die Unterlassungserklärung auf dieses eine Werke beschränkt werden. Eine Beschränkung hat allerdings nciht nur Vorteile, weil anderen Werke der Sony Music Entertianment GmbH unter Umständen weiter kostenpflichtig abgemahnt werden können.

Weiter sollte die Unterlassungserklärung dahingehend modifizierte werden, dass sie nicht als Schuldanerkenntnis gewertet werden kann. Anderenfalls ist eine wirksame Verteidigung gegen den geforderten pauschalen Vergleichsbetrag westenlich schwieriger bis ausgeschlossen. Hier werden viele Rechtsfragen von den unterschiedlichen Gerichten noch sehr unterschiedlich beantwortet. Machen Sie hier keine Experimente. Lassen Sie sich von fachkkundigen Rechtsanwätlen beraten . Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.

Weitere Informationen unter:

http://www.recht-hat.de/

http://www.youtube.com/rechthat#p/u/22/gg3UxTWMHAw

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