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Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG)
Landesrecht Thüringen
Titel: Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG)
Normgeber: Thüringen
Amtliche Abkürzung: ThürPersVG
Gliederungs-Nr.: 2035-1
Normtyp: Gesetz

Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG)

In der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2020 (GVBl. S. 1, 111) (1)

Zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. November 2023 (GVBl. S. 330)

Inhaltsübersicht§§
  
ERSTER TEIL 
Allgemeine Vorschriften 
  
Geltungsbereich1
Grundsätze der Zusammenarbeit2
Unabdingbarkeit3
Beschäftigte4
Gruppen5
Dienststellen6
Dienststellenleiter7
Behinderungs-, Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot8
Weiterbeschäftigung Auszubildender9
Schweigepflicht10
Unfallvorschriften11
  
ZWEITER TEIL 
Personalvertretungen 
  
Bildung von Personalräten12
Wahlberechtigung13
Wählbarkeit14
Wählbarkeit in besonderen Fällen15
Zahl der Personalratsmitglieder16
Vertretung der Gruppen17
Abweichende Verteilung auf die Gruppen18
Wahlverfahren19
Bestellung des Wahlvorstandes durch den Personalrat20
Wahl des Wahlvorstandes durch die Personalversammlung21
Bestellung des Wahlvorstandes durch den Dienststellenleiter22
Aufgaben des Wahlvorstandes23
Verbot der Wahlbehinderung - Wahlkosten24
Anfechtung der Wahl25
Amtszeit26
Neuwahl vor dem Ende der Amtszeit27
Ausschluss und Auflösung28
Erlöschen der Mitgliedschaft29
Ruhen der Mitgliedschaft30
Ersatzmitglieder31
Neuwahl bei Umorganisation von Dienststellen und Körperschaften32
  
DRITTER TEIL 
Geschäftsführung 
  
Vorstand33
Sitzungen34
Durchführung der Sitzungen35
Teilnahme von Gewerkschaftsbeauftragten und weiteren Personen36
Beschlussfassung - Beschlussfähigkeit37
Gemeinsame Beratung - Gruppenentscheidung38
Aussetzen von Beschlüssen39
Teilnahme sonstiger Personen40
Verhandlungsniederschrift41
Geschäftsordnung42
Sprechstunden43
Kosten44
  
VIERTER TEIL 
Rechtsstellung 
  
Freistellung vom Dienst45
Schulungs- und Bildungsveranstaltungen46
Sondervorschriften47
  
FÜNFTER TEIL 
Personalversammlung 
  
Zusammensetzung und Leitung48
Einberufung, Tätigkeitsbericht49
Zeitpunkt50
Gegenstand51
Teilnahmerecht52
  
SECHSTER TEIL 
Stufenvertretungen und Gesamtpersonalrat 
  
Stufenvertretungen53
Entsprechende Anwendungen54
Gesamtpersonalrat55
Wahl, Amtszeit und Geschäftsführung56
Personalräteversammlung56a
  
SIEBTER TEIL 
Vertretung der jugendlichen Beschäftigten und Auszubildenden 
  
Jugend- und Auszubildendenvertretung57
Aktives und passives Wahlrecht58
Zusammensetzung59
Wahlvorstand, Wahl, Amtszeit60
Aufgaben61
Entsprechende Anwendung von Vorschriften62
Jugend- und Auszubildendenversammlung63
Jugend- und Auszubildendenstufenvertretungen64
Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung65
  
ACHTER TEIL 
Beteiligung der Personalvertretungen 
  
Zusammenarbeit, Monatsgespräch66
Allgemeine Grundsätze67
Allgemeine Aufgaben der Personalvertretung68
Wirtschaftsausschuss68a
Umfang der Mitbestimmung69
Verfahren der Mitbestimmung69a
Initiativrecht70
Einigungsstelle, Bildung, Kosten71
Verhandlung und Beschlussfassung der Einigungsstelle72
Mitbestimmung in personellen, organisatorischen und wirtschaftlichen Angelegenheiten73
Aufhebung von Beschlüssen der Einigungsstelle74
Dienstvereinbarungen75
Durchführung von Entscheidungen76
Anhörungsrechte77
Mitbestimmung und Anhörungsrecht bei Kündigungen78
Teilnahme an Prüfungen, Auswahl- und Beurteilungsgesprächen79
Datenschutz80
Unterstützung bei der Bekämpfung von Unfall- und Gesundheitsgefahren81
Beteiligung der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrats82
Arbeitsgemeinschaft auf Landesebene82a
Bildung dienststellenübergreifender Arbeitsgruppen82b
  
NEUNTER TEIL 
Gerichtliche Entscheidungen 
  
Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte83
Bildung von Fachkammern und Fachsenaten84
  
ZEHNTER TEIL 
Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschluss-Sachen 
  
Abweichung für das Amt für Verfassungsschutz85
Abweichungen für die Landesforstanstalt86
Abweichungen und Sonderregelungen im Geschäftsbereich des für Justiz zuständigen Ministeriums87
Abweichungen für Hochschulen88
Abweichungen für öffentliche Theater und Orchester89
Abweichungen und Sonderregelungen für die Beschäftigten im Polizeidienst des Landes90
(aufgehoben)91
Abweichungen und Sonderregelungen im Geschäftsbereich des für Schulwesen zuständigen Ministeriums92
Ausschuss für geheime Verschluss-Sachen93
  
ELFTER TEIL 
Übergangs- und Schlussvorschriften 
  
Rechtsverordnung über Wahlvorschriften94
Übergangsbestimmungen95
Evaluierung96
Gleichstellungsbestimmung97
(Inkrafttreten)98
(1) Red. Anm.:

Neubekanntmachung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

Vom 23. Januar 2020 (GVBl. S. 1)

Aufgrund Artikel 3 des Thüringer Gesetzes zur Anpassung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften vom 28. Mai 2019 (GVBl. S. 123) wird nachstehend der Wortlaut des Thüringer Personalvertretungsgesetzes, wie er sich aus

  1. 1.

    dem Thüringer Personalvertretungsgesetz in der Fassung vom 13. Januar 2012 (GVBl. S. 1),

  2. 2.

    Artikel 3 des Thüringer Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften vom 12. August 2014 (GVBl. S. 472),

  3. 3.

    Artikel 4 des Thüringer Gesetzes zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften vom 8. August 2014 (GVBl. S. 529),

  4. 4.

    Artikel 4 des Thüringer Gesetzes zur Dualen Hochschule Gera-Eisenach vom 2. Juli 2016 (GVBl. S. 205),

  5. 5.

    Artikel 7 des Thüringer Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetzes EU vom 6. Juni 2018 (GVBl. S. 229) und

  6. 6.

    Artikel 1 des Thüringer Gesetzes zur Anpassung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften vom 28. Mai 2019 (GVBl. S. 123)

ergibt, in der vom 8. Juni 2019 an geltenden Fassung bekannt gemacht.