LAufnG,BB - LandesaufnahmegesetzTitel: Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (Landesaufnahmegesetz - LAufnG ...
§ 1 LAufnG, Gegenstand und AnwendungsbereichTeil 1 – Allgemeiner Teil Titel: Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur ...
§ 2 LAufnG, AufgabenTeil 1 – Allgemeiner Teil Titel: Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur ...
§ 3 LAufnG, Durchführung des AsylbewerberleistungsgesetzesTeil 1 – Allgemeiner Teil Titel: Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur ...
§ 4 LAufnG, Aufzunehmender PersonenkreisTeil 1 – Allgemeiner Teil Titel: Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie zur ...
§ 5 LAufnG, ErstaufnahmeTeil 2 – Erstaufnahme und Verteilungsverfahren Titel: Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie ...
§ 6 LAufnG, VerteilungsverfahrenTeil 2 – Erstaufnahme und Verteilungsverfahren Titel: Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie ...
§ 7 LAufnG, Landesinterne UmverteilungTeil 2 – Erstaufnahme und Verteilungsverfahren Titel: Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie ...
§ 8 LAufnG, Landkreisinterne VerteilungTeil 2 – Erstaufnahme und Verteilungsverfahren Titel: Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg sowie ...
§ 9 LAufnG, Aufnahme und vorläufige UnterbringungTeil 3 – Vorläufige Unterbringung und soziale Unterstützung Titel: Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land ...