Strategien bei der Zwangsvollstreckung - Oder: Gerichtsprozess gewonnen, was nun?

Musterfeststellungsklage
22.01.2019508 Mal gelesen
Über die Vollstreckung von gerichtlich erstrittenen Titeln und Strategien zur Anspruchssicherung

Einführung

Wenn man ein rechtskräftiges Urteil erstreitet, dem zufolge die Gegenseite zur Zahlung eines Geldbetrages verpflichtet wird, ist die Freude meistens groß. Häufig stellt sich jedoch bald darauf die Frage, wie man nun die Gegenseite dazu bekommt das Geld tatsächlich zu zahlen, also, wie es juristisch heißt, wie man den Titel vollstreckt. "Viele Mandanten wenden sich an uns, nachdem sie von den Anwälten, die das Urteil erstritten haben, nach dem Prozess weitgehend mit dem Urteil allein gelassen wurden. Dies liegt daran, dass Vollstreckungen sich für viele Anwälte finanziell nicht lohnen", erklärt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Kim Oliver Klevenhagen, der als Partner der Berliner Kanzlei AdvoAdvice Partnerschaft von Rechtsanwälten MbB sich unter anderem mit der Vollstreckung bereits erstrittener Urteile einsetzt. "Häufig stellt sich dabei die Vollstreckung des Urteils juristisch sehr kompliziert dar für die Mandanten, sodass sie ohne anwaltliche Hilfe ihren Anspruch gar nicht durchsetzen könnten", schildert RA Klevenhagen.

Die Schwierigkeiten der Vollstreckung für den Gläubiger

Nachdem ein vollstreckbares Urteil ergangen ist und die Entscheidung rechtskräftig wurde, muss der Vollstreckende dem zur Zahlung Verpflichteten eine Frist setzen, vor deren Ablauf die Forderung gezahlt werden muss. Sollte der Schuldner dieser Aufforderung jedoch nicht nachkommen, so kann der Titel gemäß §§ 704 ff. ZPO zwangsvollstreckt werden. Hierzu muss gegen eine gewisse Gebühr ein Gerichtsvollzieher unter Angabe der zur Identifikation nötigen Daten beauftragt werden die Forderung zu vollstrecken. Dieser wird dann in der Regel versuchen durch Pfändung, Zwangsvollstreckung oder Zwangsversteigerung des Eigentums des Schuldners den Titel zu vollstrecken.

Sind die Identifikationsdaten der Person jedoch nicht bekannt oder hat sich der Name oder, im Falle eines Titels gegen eine Firma, Rechtsform geändert, so ist dies nicht möglich. Aufgrund des Gebots der Formstrenge bei der Zwangsvollstreckung, kann nämlich der Titel nur gegen die Person mit dem Namen, gegen den sich der Titel richtet, vollstreckt werden. Im Falle einer Änderung muss ein Gericht die Titelberichtigung vornehmen. Da der Gläubiger die Zwangsvollstreckung vorerst bezahlen muss, sollte der Vollstreckende vorher die nötigen Informationen herausfinden. Hierbei sind vollständiger Name, Geburtsdatum, Aufenthaltsort, wirtschaftliche Verhältnisse in Form von Bankverbindungen, Arbeitsstelle, vergangene und laufende Insolvenzverfahren, etc. auf jeden Fall zu ermittelt. Schon dies stellt sich für jemanden, der solche Verfahren nicht regelmäßig durchführt, häufig als schwierig heraus. Aufgrund der vorhandenen Informationen muss des Weiteren abgewogen werden, inwieweit sich eine Zwangsvollstreckung überhaupt lohnt und wie die Erfolgsaussichten zu beurteilen sind.

In Einzelfällen kann es sogar sinnvoll sein, vor Rechtskraft eines Urteils, also beispielsweise bereits nach Abschluss der I. Instanz,  Vollstreckungsmaßnahmen zu ergreifen. In vielen Fällen kann nämlich ein Abwarten bis zum Ende des gesamten Gerichtsverfahrens dazu führen, dass ein gerichtlich erstrittener Titel gar nicht mehr vollstreckt werden kann.

 "Unsere Mandanten berichten oftmals, dass juristische Werkzeuge der sogenannten Sicherungsvollstreckung von den vormals beauftragten Prozessanwälten während des oft langwierigen Gerichtsverfahrens völlig übersehen wurden.", so Rechtsanwalt Klevenhagen.

Nach Abschluss des Instanzenzuges durch Berufung und Revision sind die anfangs noch aktiven und solventen Anspruchsgegner oftmals insolvent oder durch Verschleierungsmaßnahmen nicht mehr juristisch greifbar.

"Das mühsam und teuer erstrittene Gerichtsurteil läuft bei solchen Versäumnissen als Vollstreckungstitel ins Leere. Wir entwickeln dann gemeinsam mit unseren Mandanten alternative Strategien um die Fehler der Vergangenheit zu kompensieren. Leider taugen viele Vollstreckungstitel als anwaltlicher Leistungsnachweis nur für die Galerie.", berichtet Rechtsanwalt Klevenhagen. 

Die Schwierigkeiten einer Vollstreckung für den Schuldner

Es kommt ebenfalls häufig vor, dass auf Grund eines Fehlers des Gerichts ein vollstreckbarer Titel ausgestellt wird, der formal nicht rechtmäßig ist. Was kann man tun wenn das Urteil doch rechtskräftig ist?

Dies stellt erst einmal ein Problem für den Vollstreckungsschuldner dar, weil er nicht ohne weiteres die Vollstreckung oder den Gerichtsvollzieher abwehren kann. Der Gerichtsvollzieher bspw. kann und darf nur die eigentliche Vollstreckungshandlung (Pfändung, etc.) vornehmen. Er ist nach den gesetzlichen Regelungen nicht befugt, die Rechtmäßigkeit eines Titels vor oder während der Vollstreckungshandlung zu überprüfen. Dafür sind die Vollstreckungsgerichte zuständig. Deshalb kann die Zwangsvollstreckung oft nur gerichtlich durch eine Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO oder andere juristische Maßnahmen abgewendet werden. Dies wird in der Regel für einen Nicht-Juristen eine fast unmögliche Aufgabe darstellen, da eine rechtliche Beurteilung des Zustandekommens des Urteils erfolgen muss, sodass entsprechende Einwendungen vor dem Prozessgericht oder dem Vollstreckungsgericht geltend gemacht werden können.

Fazit

Die Durchsetzung eines vollstreckbaren Urteils aber auch die Abwehr eines solchen stellen viele Betroffene vor große Herausforderungen. Viele Fehler können im Laufe eines Verfahrens gemacht werden, die später die Zwangsvollstreckung sehr erschweren.  Es ist daher in Zweifelsfällen empfehlenswert, bereits vor Beginn eines Gerichtsverfahrens auch die Strategie der Durchsetzung des begehrten Urteils mit dem Rechtsanwalt seines Vertrauens zu besprechen. Betroffene, die bereits einen zweifelhaftem Vollstreckungstitel erstritten haben, sollten frühzeitig anwaltliche Hilfe bei einer fachkundigen Kanzlei suchen, um die Durchsetzung des Anspruches effektiv zu gestalten.

Für Rückfragen, fairen Rat und zur Einschätzung des Sachverhaltes stehen die AdvoAdvice mbB gerne unter 030-421 000 40 oder info@advoadvice.de zur Verfügung.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme und geben Ihnen gerne eine kostenfreie, verständliche und für Sie nachvollziehbare Ersteinschätzung damit Sie wissen, wo Sie rechtlich stehen. Dann können wir gemeinsam entscheiden, ob und wie eine anwaltliche Begleitung erfolgversprechend und vor allem für Sie wirtschaftlich sinnvoll wäre.