Audi Dieselskandal, Servicemaßnahme 23Z2 Welle 08, Anwalt informiert!

Anwalt Bankrecht
31.03.2022205 Mal gelesen
Kostenlose Erstberatung durch spezialisierte Dieselkanzlei aus Stuttgart, bundesweite Vertretung. Es wird türkisch gesprochen.

Betroffene sollten sich rechtlich beraten lassen

Zahlreiche Audi-Fahrer die das Schreiben der Audi AG, mit der freiwilligen Servicemaßnahme 23Z2 Welle 08, Ende 2021 erhalten haben, haben sich bei der in Stuttgart ansässigen Dieselkanzlei Eser Rechtsanwälte gemeldet, um ihre Rechte prüfen und gegebenenfalls sichern zu lassen.

Zahlreiche Schadenersatzklagen, mit dem Ziel der Rückabwicklung, wurden vor diesem Hintergrund gegen die Motorenherstellerin Audi AG eingereicht.

Die Klagen können am Gerichtsort der Kläger eingereicht werden.

Denn den betroffenen Audi Besitzern wird unter dem Aktionscode 23Z2 nahegelegt, ein Software-Update des Motorsteuergerätes aufspielen zu lassen, um eine Reduzierung der Stickoxidemissionen zu bewirken. Es handelt sich um ein sog. freiwilliges Softwareupdate.

Viele Betroffene sind irritiert und wissen nicht, wie sie richtig reagieren sollen.

Grundsätzlich empfiehlt die Anwaltskanzlei Eser kein Software-Update drauf zu spielen zu lassen, da damit erhebliche Nachteile, zum Beispiel Motorschäden, verbunden sein können. Insoweit sollte man sich durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei vorab informieren und beraten lassen.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Eser belegt dieses Schreiben, dass Audi unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und mithin die Abgaswerte der Fahrzeuge manipuliert hat.

Drohende Verjährung zum Ende 2022

Für Rechtsanwalt Eser stellt diese sog. freiwillige Kundenmaßnahme eine Vorstufe zu einem offiziellen Rückruf durch das KBA dar. Betroffene Audi- Besitzer sollten jetzt schon aktiv werden, dies vor dem Hintergrund der drohenden Verjährung zum Jahresende.

Bekannterweise existieren bereits offizielle Rückrufe für diverse Audi Modelle. Es ist nicht auszuschließen, dass diejenigen, die zu spät ihre Rechte geltend machen, dann mit dem Verjährungseinwand konfrontiert werden und Leer ausgehen.

In diesem Zusammenhang ist vor allem auf die Rückrufaktion mit dem Rückrufcode 23X6 hinzuweisen:

Hierbei handelt es sich um vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordnete Pflichtrückrufe für Audis, die über hauseigene 3.0 oder 4.2 Liter Motoren verfügen. Die Diesel verfügen über die Abgasnorm Euro 5 oder Euro 6. Auch sie müssen ein Software-Update bekommen, nachdem das KBA in den Modellen unzulässige Abschalteinrichtungen entdeckt hatte. Die Aktion trifft mehrere hunderttausend Audi Diesel mit V6 oder V8 Motor. Konkret betroffen sind die Modelle A4, A5, A6, A7, A8, Q5, Q7, SQ5, S6 und S7.

Aktuelles Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main stärkt die Rechte der betroffenen Audi-Fahrer:

Das  Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hat, nach übereinstimmenden Medienberichten, mit Urteil vom 21.03.2022 die Audi AG  verurteilt, Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe des Fahrzeugs  (Audi A6 Avant 3.0 TDI quattro) an die Klägerin einen Betrag in Höhe von  44.346,13 ? nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem  jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. August 2020 zu erstatten.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Eser, der seit 2005 auf Seiten von betroffenen Verbrauchern und seit 2015 im Dieselskandal auf der Seite von geschädigten Fahrzeugbesitzern mit seinem Team bundesweit tätig ist,  empfiehlt hier insoweit Vorsicht walten zu lassen.

Bisher betroffene Motoren und Modelle im Audi Dieselskandal

 

Sechszylinder (3.0 l V6) Motoren des Typs EA896 und EA897 und
Achtzylinder (4.2 l V8) Motoren des Typs EA898
Hierbei wurden bei einer Vielzahl von Fahrzeugen des VW-Konzerns durch die Audi AG entwickelten 3.0 Liter V6 und 4.2 Liter V8 Motoren des Typs EA896, EA897 und EA898 (Euro 5 und Euro 6) verbaut. Diese Motoren verfügen in großen Bereichen über unzulässige Abschalteinrichtungen.

Drohende Verjährung zum 31.12.2022

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser, sollten Besitzer von betroffenen Audifahrzeugen (Rückrufbescheid des Kraftfahrtbundesamt oder Angebot eines Software-Updates von AUDI) sich so schnell wie möglich von einer spezialisierten Anwaltskanzlei beraten lassen.

Betroffene Autofahrer haben einen Anspruch auf Schadensersatz!
Den die Dreiliter-Dieselmotoren vom Typ EA897 sind nach unserer Auffassung flächendeckend vom Audi-Dieselskandal betroffen.
Insoweit muss man zwischen den durch die Audi AG hergestellten 3.0 Liter und 4.2 Liter Sechszylinder- und Achtzylindermotoren und den durch die VW AG produzierten Vierzylindermotoren unterscheiden.


Mit unserem kostenfreien Betroffenheitscheck finden Sie heraus, ob auch Ihr Audi über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt.

Was wir für sie tun können:


    Wir prüfen Ihren Schadenersatzanspruch
    Wir berechnen die Höhe Ihres Schadenersatzes
    Wir informieren Sie über Chancen und Risiken einer Klage
    Wir kommunizieren mit Ihrer Rechtschutzversicherung


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