Schäden deutscher Unternehmen durch Russland-Embargo | Staatshaftung

Schäden für deutsche Unternehmen durch Russland-Embargo. Hermesbürgschaften und Staatshaftung
09.03.2022221 Mal gelesen
Durch den Ukraine-Krieg sind deutsche Unternehmen vom Russland-Embargo betroffen. Warenlieferungen (Import) und Zahlungsverkehr (Export). Hermesbürgschaft hilf.

Wegen des Krieges in der Ukraine wurde gegen Russland ein Embargo verhängt. Wer haftet für Schäden und Ausfälle in meinem Unternehmen?

Der Ausschluss Russlands vom Wirtschaftsverkehr trifft alle diejenigen, die mit Russland im Geschäft sind und nun Ausfälle an Waren, Dienstleistungen oder Zahlungen entgegensehen. Wie kann man diese Schäden minimieren?

Ab dem 28. Februar 2022 sollten keine Neuverträge mit russischen Wirtschaftsteilnehmern mehr abgeschlossen werden, auch Hermes-Bürgschaften des Bundes stehen an diesem Datum nicht mehr zur Verfügung. Aktuelle Informationen bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Außenhandelskontrolle (www.bafa.de). Bei noch erlaubten Handelsgegenständen ist an das stark gestiegene Zahlungsrisiko zu denken.

Für Altverträge muss geprüft werden, ob angesichts der Kriegsrisiken im Kontext des Geschäftes Versicherungen abgeschlossen wurden oder bei der Euler Hermes AG, die im Auftrage des Bundes handelt, eine Bürgschaft abgeschlossen wurde, die für die Ausfälle aufkommen. In der Regel muss als Risikoabschlag mit einer Selbstbeteiligung am Schaden (bei Hermes-Bürgschaften 5 %) gerechnet werden.

Noch ist unklar, ob Bund und Länder für diesen Schadenskomplex ein Hilfsprogramm auflegen werden. Wenn Ihr Geschäft durch all diese Raster fällt und Sie auf dem Schaden sitzenzubleiben drohen, nehmen Sie Kontakt mit einer spezialisierten Anwaltskanzlei auf, die Vertrags- und Staatshaftungsfragen für Sie prüfen kann.

 

Haftet der Staat für Einbußen durch das Russland-Embargo?

Zum Teil besteht eine Haftung im Außenwirtschaftsverkehr über Hermes-Bürgschaften; diese müssen aber vor dem 28. Februar 2022 mit der Euler Hermes AG vertraglich vereinbart worden sein. Eine generelle Einstandspflicht des Staates für Embargoausfälle der deutschen Wirtschaft besteht ebenso wenig wie beim Corona-Lockdown, zumal die Risiken für den Staatshaushalt hier nicht abzuschätzen sind. Im Einzelfall kann aber eine Staatshaftung zu prüfen sein.

 

Ich möchte Güter, Dienstleistungen oder Hilfsgüter nach Russland bringen; fallen diese unter das Embargo?

Es gibt Ausnahmen vom Embargo (z.B. medizinische Güter, Verbraucherkommunikationsgeräte, persönliche Gegenstände u.ä.), die anhand der neuen EU-Verordnung 2022/328 (EU), der deutschen Ausfuhrbestimmungen und der jeweils aktualisierten Fassungen zu prüfen sind. Durch die aktuell ständig wechselnde Rechtslage empfiehlt sich die Prüfung durch eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.

 

Ich habe vom BAFA einen Nullbescheid (Genehmigungsbescheid für Ausfuhr) vor Beginn des Embargos erhalten. Gilt dieser noch?

Sollte sich die Ware oder Dienstleistung, der der Nullbescheid galt, in der Liste verbotener Gegenstände durch EU- oder Bundessanktionen befinden, verliert der Nullbescheid seine Gültigkeit und wird durch das Verbot überlagert. Bei Schwierigkeiten mit dem Zoll kann ein neuer Nullbescheid beim BAFA beantragt werden.

 

Wer kann bei Fragen zum Russland-Embargo helfen?

Sie können sich an eine spezialisierte Kanzlei mit Schwerpunkt Kapitalmarkt- und Öffentliches Recht wenden, die auch den Kontakt zu öffentlichen Stellen pflegt. Die Kanzlei Hermann Kaufmann in Achim unterstützt Sie gern mit ihrer Expertise.

 

Quellen

https://www.agaportal.de/news/beitraege/news-20220228

 

https://www.bafa.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/20220224_restriktive_massnahmen_donezk_luhansk.html

 

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/Sanktionen-Russland/faq-russland-sanktionen.html

 

https://rechtsanwaltkaufmann.de/oeffentliches-recht/schaeden-fuer-deutsche-unternehmen-durch-russland-embargo-staatshaftung