Staatshaftungsrecht

Staatshaftungsrecht

Wenn Ihre Rechtsgüter nicht durch eine Privatperson, sondern durch die öffentliche Hand, so u.a. durch einen Beamten, oder einem von ihm Beauftragten beschädigt wurden, hat der Staat bzw. das Land Ihnen die Kosten zu erstatten. Dies erfolgt nach bestimmten Voraussetzungen. Genau diese Voraussetzungen, wann und in welchem Umfang der Staat eine finanzielle Entschädigung zu erbringen hat, werden im Staatshaftungsrecht geregelt. Es finden sich aber auch entsprechend Normen in Spezialgesetzen, wie zum Beispiel dem Polizeigesetz wieder.

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