Lebensmittelrecht

Lebensmittelrecht

Das in der Bundesrepublik geltende Lebensmittelrecht setzt sich zusammen aus den Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft sowie aus den Gesetzen und Rechtsverordnungen des Bundes und der Länder. EG-Richtlinien stellen kein unmittelbar geltendes Recht dar; sie bedürfen der Umsetzung durch die Gesetzgeber der Mitgliedsstaaten. Im Lebensmittelrecht gilt der Grundsatz der Herstellungs- und Vermarktungsfreiheit. In der Regel bestehen keine Zulassungs-, Genehmigungs- oder Anzeigepflichten für die Herstellung, den Import oder das Inverkehrbringen von Lebensmitteln. 

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