Wie erbt man?

Erbschaft Testament
16.03.2016252 Mal gelesen
Wie erbt man?

Jede Person unterhält eine Vielzahl von Verträgen. Dies können Mietverträge, Arbeitsverhältnisse oder kleinere Reparaturaufträge (etwa bei der Kfz-Werkstatt) sein. Darüber hinaus kann Vermögen in Form von Grundvermögen oder Anlagevermögen vorhanden sein.

Der Gesetzgeber hat erkannt, dass diese Verträge und Besitzverhältnisse nicht einfach mit dem Tod einer Person aufhören können. Es bedarf vielmehr eines Nachfolgers.

Es ist daher im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt, dass jede Person nach Ihrem Tod eine Gesamtrechtsnachfolge auslöst. Das bedeutet, dass der oder die Erben in die jeweiligen Vertrags- und Besitzverhältnisse, die der Erblasser unterhalten hat, eintreten, so als ob sie selbst hieraus berechtigt und verpflichtet wären.

Sie können diese Rechte dann als eigene Rechte geltend machen, gleichermaßen sind sie aus den Vertragsverhältnissen selbst verpflichtet.