Wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten haben, finden Sie auf meiner Website unter nachfolgendem Link weitergehende Informationen zum Mahnverfahren und zum Kostenrisiko:
FAQ - Das gerichtliche Mahnverfahren
Bisher bin ich noch nicht für Sie tätig geworden. Daher kann ich Ihnen ohne nähere Prüfung Ihrer Angelegenheit keinen abschließenden Rat dazu geben. Ich rate Ihnen gleichwohl, zunächt gegen den Mahnbescheid fristgerecht insgesamt Widerspruch einzulegen, damit die Gegenseite keinen Vollstreckungsbescheid beantragen kann. Nach Einlegung des Widerspruchs sollte der Vorgang von mir geprüft werden.
Ab dem Tag der Zustellung haben Sie zwei Wochen Zeit Widerspruch einzulegen!
Beachten Sie unbedingt diese 2-Wochen-Frist!
Lassen Sie am besten durch mich den Widerspruch einlegen. Der Widerspruch durch einen Rechtsanwalt hat meist mehr Wirkung auf den Antragsteller. Erfahrungsgemäß kann dies dazu führen, dass der Antragsteller gar keine Gerichtskosten mehr einzahlt, weil er weiß, dass Sie sich mit allen Mitteln zur Wehr setzen werden.
Gern helfe ich Ihnen.
Nutzen Sie am besten meine kostenlose Ertsteinschätzung. Sie schicken mir alle Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post, ich prüfe diese und melde mich dann bei Ihnen.
Diese Service ist bis hierher mit keinen Kosten für Sie verbunden.
Ihr Andreas Gerstel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Tel.: 02571 - 921 899 0Fax: 02571 - 921 899 9E-Mail: hilfe@abmahnung.de