Was tun, wenn man einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten hat?

Was tun, wenn man einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten hat?
16.05.2016470 Mal gelesen
Post vom Gericht löst meist Panik bei Betroffenen aus. Wie ist hierauf jetzt zu reagieren? Widerspruch einlegen? Oder gar nichts machen? Was passiert jetzt? Wie geht es weiter? Kommt es jetzt zu einem Gerichtsverfahren? Kann ich mich auch jetzt noch einigen, bzw. außergerichtlich vergleichen?

Wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten haben, finden Sie auf meiner Website unter nachfolgendem Link weitergehende Informationen zum Mahnverfahren und zum Kostenrisiko:

FAQ - Das gerichtliche Mahnverfahren

Bisher bin ich noch nicht für Sie tätig geworden. Daher kann ich Ihnen ohne nähere Prüfung Ihrer Angelegenheit keinen abschließenden Rat dazu geben. Ich rate Ihnen gleichwohl, zunächt gegen den Mahnbescheid fristgerecht insgesamt Widerspruch einzulegen, damit die Gegenseite keinen Vollstreckungsbescheid beantragen kann. Nach Einlegung des Widerspruchs sollte der Vorgang von mir geprüft werden.

Ab dem Tag der Zustellung haben Sie zwei Wochen Zeit Widerspruch einzulegen!

Beachten Sie unbedingt diese 2-Wochen-Frist!

Lassen Sie am besten durch mich den Widerspruch einlegen. Der Widerspruch durch einen Rechtsanwalt hat meist mehr Wirkung auf den Antragsteller. Erfahrungsgemäß kann dies dazu führen, dass der Antragsteller gar keine Gerichtskosten mehr einzahlt, weil er weiß, dass Sie sich mit allen Mitteln zur Wehr setzen werden.

Gern helfe ich Ihnen.

Nutzen Sie am besten meine kostenlose Ertsteinschätzung. Sie schicken mir alle Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post, ich prüfe diese und melde mich dann bei Ihnen.

Diese Service ist bis hierher mit keinen Kosten für Sie verbunden.

Ihr Andreas Gerstel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Tel.: 02571 - 921 899 0Fax: 02571 - 921 899 9E-Mail: hilfe@abmahnung.de