Zwangsvollstreckung gegen RENÈ LEZARD Mode GmbH untersagt

Zwangsvollstreckung gegen RENÈ LEZARD Mode GmbH untersagt
05.04.2017364 Mal gelesen
AG Würzburg: Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

Zwangsvollstreckung gegen RENÈ LEZARD Mode GmbH untersagt

Durch Beschluss vom 30.03.2017 (IN 100/17) hat das Amtsgericht Würzburg zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen, zur Sicherung der Masse, zum Schutz der Gläubiger, zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und zur Ermöglichung der Sanierung angeordnet, dass Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagt sind, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

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