Unberechtigter Verkauf von Werder Bremen Tickets auf eBay -Abmahnung durch die Kanzlei Becker/Haumann/Mankel/Gursky

Unberechtigter Verkauf von Werder Bremen Tickets auf eBay -Abmahnung durch die Kanzlei Becker/Haumann/Mankel/Gursky
03.01.2017322 Mal gelesen
Die Kanzlei Becker/Haumann/Mankel/Gursky rügt im Auftrag der Werder Bremen GmbH und Co KG einen Verstoß gegen die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen „ATGB“. Der Abgemahnte soll unter Verletzung der ATGB, Tickets für ein Spiel von Werder Bremen in der Saison 2015/16 auf eBay angeboten haben.

In der uns vorliegenden Abmahnung gehen die Verfasser zunächst auf die Hintergründe ihres Schreibens ein:  Die Werder Bremen & Co. KGaA ist als alleiniger Veranstalter für die Heimspiele der Fußballmannschaft Werder Bremen im Weserstadion darum bemüht, den Schwarzhandel mit Bundesliga Tickets einzudämmen. Der kontrollierte Ticketverkauf durch die Werder Bremen GmbH sei notwendig, um einerseits die Sicherheit in den Stadien, durch Trennung rivalisierter Fangruppen, andererseits die Preisstabilität im Stadion sicherzustellen. Durch den Schwarzhandel mit Tickets auf eBay würden diese Ziele "konterkariert".

Zur Unterbindung des Schwarzhandels mit Tickets hat die Werder Bremen GmbH die Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen (ATGB) aufgestellt, in denen die Weiterveräußerung unter bestimmten Bedingungen untersagt ist. Hierzu gehören bspw. die gewerbliche/kommerzielle Weiterveräußerung oder die Weiterveräußerung zu einem wesentlich höheren Preis (ab 15% über Ausgangspreis). Hinzu kommen weitere Bestimmungen wie die Pflicht des Veräußerers beim Weiterverkauf ebenfalls die geltenden ATGBs für den Käufer sichtbar zu machen.

Konkret wird der Abgemahnten vorgeworfen, gegen folgende Vorschriften verstoßen zu haben:

 
  • Die ATGB wurden nicht abgebildet
  • Unautorisierte Nutzung bzw. Abbildung des Vereinslogos
  • Die Tickets sind öffentlich bei eBay-Kleinanzeigen angeboten worden
 

Aufgrund dieser Ausführungen wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Eine vorgefertigte Unterlassungserklärung liegt dem Schreiben bei. Darüber hinaus soll ein pauschaler Schadensersatzanspruch in Höhe von 250,00 EUR  geltend gemacht werden.  

 

Zusätzlich wird auf die in den ATGB genannte Vertragsstrafe hingewiesen. Diese kann sowohl in einer Geldforderung der Werder Bremen GmbH gegenüber der Abgemahnten bestehen, als auch die Möglichkeit beinhalten, die Abgemahnte für den Ticketkauf von Tages- und Dauerkarten sperren zu lassen.

 

Was können Sie tun, wenn auch Sie eine Abmahnung wegen des unberechtigten Weiterverkaufs von Tickets erhalten haben?

Zunächst einmal ist es wichtig festzuhalten, dass nicht der private Weiterverkauf von Tickets aufgrund von Krankheit oder anderer Verhinderung mit den ATGBs untersagt ist, sondern lediglich die Bedingungen des Verkaufs eingeschränkt werden. Sodass es ratsam ist, sich vor jedem Weiterverkauf von Tickets die Bedingungen des Weiterverkaufs durchzulesen und sich daran zu halten.

Haben Sie bereits eine Abmahnung erhalten, dann holen Sie sich professionellen Rechtsrat ein! Nutzen Sie hierfür am besten die in der Abmahnung genannte Frist, um weitere Kostenrisiken zu vermeiden. Gerne können Sie daher die Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg kontaktieren. Wir vertreten bundesweit Abgemahnte in den Bereichen des Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht.

Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch, in dem wir Ihren Fall mit Ihnen vorläufig einschätzen und einen Ausblick auf mögliche Verteidigungsstrategien gegen die Abmahnung erarbeiten können. Sie können uns deshalb Ihre Abmahnung gerne zukommen lassen oder sich telefonisch bei uns melden.

  

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