Redtube-Abmahnungen: Negative Feststellungsklage vor dem Amtsgericht Hannover – U + C Urmann engagieren sich nur oberflächlich

Redtube-Abmahnungen: Negative Feststellungsklage vor dem Amtsgericht Hannover – U + C Urmann engagieren sich nur oberflächlich
17.03.20143573 Mal gelesen
Die Redtube-Abmahnwelle hat Ende letzten Jahres für erhebliche Aufregung gesorgt. Wir haben für Mandanten negative Feststellungsklage beim Amtsgericht Hannover eingereicht. Es soll festgestellt werden, dass die geforderten 250 EUR zu Unrecht geltend gemacht wurden.

Das Amtsgericht setzte kurze Fristen und will offensichtlich schnell entscheiden. Die Gegenwehr der Kanzlei Urmann Collegen für die Firma The Archive AG ist zwar ausführlich, bleibt aber in der Sache an der Oberfläche. Weder werden Einzelheiten zum Film noch zu der Rechtekette vorgetragen. Angeblich hat eine Firma Serrato Consultores S.L. die Nutzungsrechte auf Oliver Hausner und dieser dann auf die The Archive AG übertragen. Ob bei der Firma Serrato Consultores S.L. alles "richtig" gelaufen ist, bleibt aber im Dunkeln.

Zu den Ermittlungen werden auch nur allgemeine Statements abgegeben. Mit genau einem Satz wird beschrieben: "Der Filelink enthielt zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung das entsprechende Filmwerk." Dann wird auf das Sachverständigengutachten zur Ermittlungssoftware Gladii 1.1.3 verwiesen und Herr Andreas Roschu von der Firma itGuards wird als Zeuge benannt.

Ob die Software Gladii überhaupt eingesetzt wurde, ist unklar und wird nicht vorgetragen. Auch was der Zeuge Roschu aussagen und bezeugen soll, erschließt sich aus der Klageerwiderung nicht.

Es wird nicht bestritten, dass The Archive AG keine Gebühren an die Kanzlei U C zahlt. Dazu heißt es nur:

"Das pauschale Bestreiten einer Zahlung der Beklagten an deren Prozessvertreter ist unzulässig. Es liegen keinerlei Anhaltspunkte vor, dass dem nicht so ist."

Ein Bestreiten liest sich anders. Im Umkehrschluss heißt dies, U C bekam keine Gebühren und hat das wirtschaftliche Risiko auf die "eigene Kappe" genommen.

Wir hoffen, dass das Amtsgericht Hannover schnell entscheidet und berichten weiter über den Fortgang des Verfahrens auf www.recht-freundlich.de.