NOTRUF ABMAHNUNG: Waldorf Frommer Abmahnwelle vor Ostern.

NOTRUF ABMAHNUNG: Waldorf Frommer Abmahnwelle vor Ostern.
29.03.2015364 Mal gelesen
Am Wochenende vor Ostern hat Waldorf Frommer umfassend Abmahnungen versandt. Abgemahnt wurde eine angebliche Rechtsverletzung an einer ganzen Reihe von Werken. Dabei sind "Gozilla", "Bones – Die Knochenjägerin”, „Der große Trip - Wild“, "96 Hours Taken 3", „The Big Bang Theory“, "Sleepy Hollow.

Sind Sie auch von der Abmahnungswelle vor Ostern betroffen?  Haben Sie eine Abmahnung aus dem Hause Waldorf Frommer erhalten, z. B. auch "Ostwind - Zusammen sind wir frei"

Besuchen Sie uns auch unter

http://www.waldorf-frommer-abmahnhilfe.de/

wir stellen die fast täglich die neuesten Informationen zu den Waldorf Frommer  Abmahnungen zur Verfügung.

Wir haben ihn dort Antworten auf typische Fragen zusammengestellt.

Beispiel:

Kann ich das Schreiben von Waldorf Frommer ignorieren?

Kann ich eine eigene Erklärung erstellen und € 100 überweisen?

Meine IP-Adresse stimmt nicht?

Was bringt meine Rechtschutzversicherung?

Was bringt mir eine Verbraucherzentrale?

Soll ich gegen Waldorf Frommer Anzeige bei der Polizei erstatten?

Soll ich eine modiofizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet abgeben?

Ich habe Angst vor weiteren Abmahnungen. Hilft mir eine vorbeugende Unterlassungserklärung?

Wenn Sie eine Abmahnung bekommen, dann sitzt der Schock meist tief. In erster Linie gilt folgendes:

Ruhe bewahren! Nichts Zahlen! Nichts unterschreiben! Nicht bei Waldorf Frommer anrufen!

Was ist passiert? Im Internet wurde im Rahmen eines Fileshring-Systems  eine Rechtsverletzung mit Zeitpunkt und IP- Adresse festgestellt. Ein Landgericht hat per Beschluss angeordnet, dass der Provider die personenbezogenen Daten dazu herauszugeben hat. Diese Daten sind Grundlage der Abmahnung.

Waldorf Frommer will erstens Geld und zweites eine Unterlassungserklärung.

Meist ist der geforderte Geldbetrag viel zu hoch.  In vielen Fällen besteht aufgrund eines Durchbruchs durch die Störerhaftung überhaupt keine Verantwortlichkeit für die Tat. In solchen Fällen müssen sie wieder etwas zahlen noch eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Ob ein solcher Fall bei Ihnen vorliegt, sollten wir besprechen.

Sie haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Vorgehensweise. Sie können sich mit Waldorf Frommer außergerichtlich einigen oder Sie streiten sich vor Gericht.

Eine Einigung ist immer billiger als ein Streit.

Gerne besprechen Ihren Fall mit Ihnen. Es ist immer sinnvoll, wenn Sie uns die Abmahnung, von denen es mehrere Typen gibt, zunächst per E-Mail zusenden. Bitte geben Sie dabei unbedingt ihre Telefon an. Wir melden werden uns meist binnen einer Stunde,  um den Sachverhalt mit ihnen zu besprechen.

ODER RUFEN SIE UNS GLEICH AN!

Wir helfen Ihnen.

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