Neues Punktesystem: Eintrag in Flensburg hinauszögern

Neues Punktesystem: Eintrag in Flensburg hinauszögern
23.04.2014929 Mal gelesen
Am 1. Mai 2014 tritt das neue Punktesystem in Kraft. Dann werden nur noch sicherheitsgefährdende Verkehrsdelikte mit einem Punkteeintrag ins Fahreignungsregister in Flensburg geahndet. Eingetragen werden die Punkte erst dann, wenn der Bußgeldbescheid oder Strafbefehl rechtskräftig ist.

"Diese Rechtskraft kann hinausgezögert werden", erklärt Günter Fenderl, Fachanwalt für Verkehrsrecht. Denn innerhalb einer Frist von zwei Wochen kann gegen den Bußgeldbescheid oder den StrafbefehlEinspruch erhoben werden. "Das zögert die Rechtskraft und damit auch den Punkteeintrag in Flensburg in jedem Fall hinaus. Der Punkteeintrag nach dem 1. Mai kann für den Betroffenen günstiger sein", so Fenderl.

Denn mit dem neuen Punktesystem ändern sich ab dem 1. Mai 2014 auch die Tilgungsfristen und die Tilgungshemmung für die einzelnen Verkehrsvergehen. Wirkt sich bislang ein neuer Eintrag noch tilgungshemmend für ältere Vergehen aus, gelten ab dem 1. Mai starre Fristen von zweieinhalb, fünf oder zehn Jahren. "Jedes Delikt verjährt dann nach diesen starren Fristen für sich und löst keine Tilgungshemmung mehr für ältere Einträge aus. Die Tilgungsfristen setzen mit der Rechtskraft und nicht mit dem Tag des Verkehrsvergehens ein", so Rechtsanwalt Fenderl.

Bei einer Straftat mit Entzug des Führerscheins setzt die zehnjährige Tilgungsfrist erst dann ein, wenn eine neue Fahrerlaubnis ausgestellt wurde. Spätestens jedoch nach fünf Jahren.

Mehr Informationen zum neuen Punktesystem  im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.

 

Rechtsanwalt Günter Fenderl

Karlstraße 19

63739 Aschaffenburg

 

Tel: 06021 / 38 665-0

Fax: 06021 / 38 665-11

Mail: info@fenderl-dietrich.de

Web: www.verkehrsrecht-fachanwalt.com