LG Düsseldorf wird vermutlich einstweilige Verfügung gegen Samsungs Galaxy Tab 10.1 aufrechterhalten

Internet, IT und Telekommunikation
26.08.2011548 Mal gelesen
In der heutigen mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf ging es darum, ob die von Apple gegen Samsung erwirkte einstweilige Verfügung wegen der großen Ähnlichkeit vom Galaxy Tab mit dem iPad aufrechterhalten bleibt. Voraussichtlich wird das Gericht bei seiner Einschätzung bleiben.

Zur Vorgeschichte:

Apple hat am 04.08.2011 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Samsung beim Landgericht Düsseldorf gestellt. Ziel dieser Verfügung war es, es Samsung Deutschland und der koreanischen Mutterfirma zu untersagen, das neue Produkt Galaxy Tab 10.1 in der EU (mit Ausnahme der Niederlande) zu nutzen. Wobei unter "nutzen" konkret herzustellen, einzuführen, anzubieten und in Verkehr zu bringen gemeint ist.

 

Apple argumentiert: Das Design des Galaxy Tab 10.1 würde dem des iPad sehr ähneln. Samsung würde den Ruf des Kultobjekts iPad auf diese Weise ausnutzen. Da Apple ein Gemeinschaftsgeschmackmuster für das Design des iPads besitzt, kann Apple aktiv gegen eine Nachahmung vorgehen. Apple beruft sich dabei auch auf Rechte aus dem ergänzenden wettbewerblichen Leistungsschutz. Im Anwaltsjargon klingt das so: Die hohe Wertschätzung des kopierten Produkts wird in unlauterer Weise ausgenutzt. Hierdurch entsteht die Gefahr einer vermeidbaren Herkunftstäuschung.

 

Die 14. Zivilkammer des Landgericht Düsseldorf hat die einstweilige Verfügung am 09.08.2011 (Az.: 14c O 194/11) erlassen - ohne vorherige Anhörung von Samsung. Es hat einige Tage später klargestellt, dass das Vertriebsverbot nur in Deutschland und nicht nahezu in der gesamten EU gilt.

 

Samsung legte sodann erwartungsgemäß Widerspruch gegen die Verfügung ein - u.a. mit der Begründung, dass Apple das Design des iPad nicht erfunden habe, sondern es ganz ähnliche Designs auch schon in alten Science-Fiction-Filmen zu sehen gegeben habe.

  

Was ist heute passiert?

Heute am 25.08.2011 gab es eine mündliche Verhandlung beim Landgericht Düsseldorf mit dem Ziel von Samsung, die einstweilige Verfügung im Eilverfahren wieder aufheben zu lassen. In dieser Verhandlung wurde noch keine abschließende Entscheidung getroffen.

 

Die Vorsitzende Richterin gab jedoch eine vorläufige Einschätzung ab. Demzufolge bleibt die von Apple erwirkte einstweilige Verfügung bestehen. Die Vorsitzende Richterin sah einen "übereinstimmenden Gesamteindruck" zwischen dem iPad und den später erschienenen Galaxy-Tabs.

  

Wann entscheidet das Landgericht Düsseldorf?

Die endgültige Entscheidung soll voraussichtlich erst am 09.09.2011 im Rahmen eines angesetzten Verkündungstermins ergehen. Wenn das Gericht bei seiner Einschätzung bleibt, wird es Samsung Deutschland weiterhin untersagen, sein Galaxy Tab 10.1 in Deutschland zu vertreiben.

  

Wie geht es dann weiter?

Gegen dieses Urteil des Landgerichts Düsseldorf kann Samsung dann innerhalb von einem Monat ab Zustellung Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen und dort auf eine andere Rechtsansicht hoffen.

  

Fazit:

Die Chancen stehen unserer Ansicht nach gar nicht so schlecht, dass Samsung mit seinen Argumenten in der nächsten Instanz Gehör findet. So ist es nicht von der Hand zu weisen, dass die Funktionalität eines Tablet-Computers, insbesondere die - hier nicht streitgegenständliche - Steuerung über einen berührungsempfindlichen Bildschirm dem Produktdesign, ähnlich einem Flachbildschirm, enge Grenzen setzt. Konsequenter Weise müssen dann aber bereits schon kleine Änderungen am Design ausreichen, um eine Neuartigkeit zu begründen. Derartige Unterschiede lassen sich anhand der derzeit bekannten Produktfotos von Samsung durchaus ausmachen.

  

Quellen:

  • http://www.faz.net/artikel/C31158/design-anleihen-apple-punktet-in-ipad-streit-mit-samsung-30491293.html
  • http://www.sueddeutsche.de/digital/patentstreit-mit-samsung-deutsches-gericht-folgt-den-apple-argumenten-1.1134990
  • http://www.tagesschau.de/wirtschaft/applesamsung110.html
  • http://orf.at/stories/2075788/