Rechtswörterbuch

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Eilverfahren

 Normen 

Gesetzlich nicht zusammenhängend geregelt.

 Information 

Gemäß Art. 19 Abs. 4 GG hat der Bürger einen Anspruch auf effektiven Rechtsschutz. Aufgrund der Länge eines Prozesses kann ein effektiver Rechtsschutz daher nur bestehen, wenn es parallel zu dem Hauptprozess die Möglichkeit eines Eilverfahrens gibt.

Es bestehen daher folgende Arten des vorläufigen Rechtsschutzes/Eilverfahren:

Im Zivilprozess:

Im Familienrecht zusätzlich:

Im Verwaltungsprozess:

Im Finanzprozess:

In der Verfassungsgerichtsbarkeit:

In der Zwangsvollstreckung:

Im Strafprozess:

In der Freiwilligen Gerichtsbarkeit:

 Siehe auch 

Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsrecht

Enders/Börstinghaus: Rechtshandbuch Einstweiliger Rechtsschutz; 2. Auflage 2010

Krodel: Das sozialgerichtliche Eilverfahren; 2. Auflage 2008