Gratifikation – Sonderzahlung

Arbeit Betrieb
16.11.2016385 Mal gelesen
Welche Arten von Sonderzahlungen gibt es im Arbeitsrecht, was sind deren Besonderheiten.

Eine Gratifikation oder Sonderzahlung bedeutet im Arbeitsrecht die Gewährung einer zusätzlichen Geldleistung, die der Arbeitgeber über den vertraglichen Arbeitslohn hinaus bezahlt.

Grundsätzlich gibt es drei Typen von Sonderzahlungen:

- Sonderzahlung mit dem reinen Entgeltcharakter (Zusatzvergütung)

- Sonderzahlung für Betriebstreue

- eine Mischform aus beiden.

Im Zweifel ist es eine Frage der Auslegung, welchen Charakter die Sonderzahlung tatsächlich hat.

Zu den üblichen Gratifikationen/Sonderzahlungen gehören beispielsweise

- das Weihnachtsgeld

- das Urlaubsgeld

- eine Jubiläumszuwendung

- eine Prämie/Bonuszahlung.

 

Ob und wann ein regelmäßiger Anspruch auf eine Gratifikation/Sonderzahlungen entsteht, hängt von der arbeitsrechtlichen Ausgestaltung ab. Findet sich der Anspruch im Individualarbeitsvertrag wieder, gibt es eine zusätzliche Vereinbarung über den Arbeitsvertrag hinaus oder ist ein Anspruch durch betriebliche Übung entstanden? Diese Fragen gilt es im Zusammenhang mit Gratifikationen/Sonderzahlungen zu beantworten. Zu berücksichtigen ist auch, dass derartige Sonderzahlungen/Gratifikationen mit Rückzahlungsklausen oder einem Freiwilligkeitsvorgehalt versehen sein können.

 

Wenn Sie Fragen rund um das Thema Gratifikation/Sonderzahlungen haben, stehen wir ihnen gerne zu Verfügung. Wir freuen uns im über ihre Kontaktaufnahme.

 

Rechtsanwalt Volker Nann

Klünder I Nann I Rechtsanwälte

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