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Gratifikation

 Normen 

Gesetzlich nicht geregelt.

 Information 

Gratifikationen sind eine Unterform von Sonderzahlungen. Kennzeichnend für eine Gratifikation ist, dass sie zu einem bestimmten Anlass gezahlt wird. Die häufigsten Formen von Gratifikationen sind das Weihnachtsgeld, das Urlaubsgeld sowie Zahlungen anlässlich eines Betriebsjubiläums.

Gratifikationen sind gesetzlich nicht geregelt, ein Arbeitnehmer hat grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Zahlung, es sei denn, der Anspruch ist in einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag geregelt, er ist zwischen den Parteien individuell vereinbart oder es besteht eine betriebliche Übung.

Zu dem Recht der Gratifikationen siehe den Beitrag "Sonderzahlungen".

 Siehe auch 

Allgemeine Gleichbehandlung - Arbeitsrecht

Betriebliche Übung

Gleichbehandlungsgrundsatz

Sonderzahlungen

Tantieme

BAG 10.12.2008 - 10 AZR 15/08 (kein anteiliger Anspruch wenn Ausspruch vor dem Stichtag)

BAG 26.01.2005 - 10 AZR 215/04 (Verpflichtung zur Zahlung des Weihnachtsgeldes bei Zugehörigkeit zum Betrieb)

Clasen: Tarifvertragliche Sonderzahlungen; Zeitschrift für das Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht des öffentlichen Dienstes - ZTR 2003, 268

Klauze: Alle Jahre wieder: Das Weihnachtsgeld; Arbeit und Arbeitsrecht - AuA 2008, 712

Slowik: Föderale Vielfalt in der Besoldung - Die Neuregelung der Sonderzahlungen (Beamtenrecht); Zeitschrift für das Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht des öffentlichen Dienstes - ZTR 2004, 2