FPS-Abmahnung wegen des mutmaßlich illegalen Verkaufs von Lizenzschlüsseln zur Freischaltung von Microsoft-Produkten

FPS-Abmahnung wegen des mutmaßlich illegalen Verkaufs von Lizenzschlüsseln zur Freischaltung von Microsoft-Produkten
14.01.2016285 Mal gelesen
Momentan verschickt die Rechtsanwaltskanzlei FPS Abmahnungen an diverse Online-Händler wegen des angeblich illegalen Verkaufs von Lizenzschlüsseln, die zur Freischaltung von Microsoft-Lizenzen verwendet werden können. Microsoft sieht hierin eine Urheber- und Markenrechtsverletzung!

Die Produkt-Keys beschaffen sich die europäischen Händler von Zwischenhändlern aus China, von wo aus die Schlüssel per E-Mail nach Europa gelangen. Hierzulande werden sie dann meist bei eBay oder auch unter der Hand weiterverkauft. Microsoft hält diesen Handel für rechtswidrig!

Unsere Empfehlung:Wenn auch Sie betroffen sind und eine Abmahnung von Microsoft wegen des illegalen Handels mit Lizenzschlüsseln bekommen haben, lassen Sie sich nicht zu voreiligen Handlungen verleiten, sondern melden Sie sich schnellstmöglich in unserer Kanzlei! Unsere Anwälte sind auf FPS-Abmahnungen spezialisiert.

Da den aktuellen Abmahnungen hohe Streitwerte von bis zu 250.000 € zugrunde liegen können, kann dies zu einem empfindlich hohen Kostenrisiko für Sie führen!

Außerdem sollten Sie folgendes wissen: Da die verkauften Produkt-Keys von Microsoft selbst stammen und es sich hierbei um Bestandteile einst offiziell verkaufter Softwareprodukte handelt, ergeben sich mögliche Angriffspunkte einer Verteidigungsstrategie. So ist es beispielsweise fraglich, ob die Zerlegung eines Softwareprodukts in seine einzelnen Bestandteile und der anschließende separate Verkauf tatsächlich rechtswidrig sind.

Unsere Empfehlungen aus der anwaltlichen Praxis:

  • Treten Sie weder mündlich noch schriftlich in Kontakt mit der Kanzlei FPS - jede Information kann später gegen Sie verwendet werden
  • Unterschreiben Sie auf keinen Fall die strafbewehrte Unterlassungserklärung
  • Zahlen Sie nichts an FPS ohne den zugrunde liegenden Streitwert prüfen zu lassen
  • Lassen Sie keine Fristen verstreichen, sondern holen Sie sich vor Fristablauf Hilfe von einem spezialisierten Anwalt

Was kann unsere Kanzlei für Sie tun?

Wenn auch Sie eine Abmahnung durch FPS erhalten haben, dann melden Sie sich bei uns. Wir führen bereits eine Vielzahl derartiger Mandate! Da die momentane Rechtslage schwierig und umstritten ist, kommt es immer auf Ihren konkreten Einzelfall an. Unsere spezialisierten Anwälte kenne sich mit FPS-Abmahnungen aus und beraten Sie umfassend zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten.

Zögern Sie nicht, uns rund um die Uhr anzurufen - auch am Wochenende und an den Feiertagen!

Ihre Direktdurchwahl bei Abmahnungen: 089 / 37 41 85 32

Notruftelefon am Wochenende: 0160 / 96915307

office@jusdirekt.com - www.JusDirekt.com

Wir wünschen Ihnen alles Gute für Ihr Rechtsproblem. Das Team von JusDirekt.