Die Veröffentlichungspflicht von Jahresabschlüssen im elektronischen Bundesanzeiger - gesetzliche Neuregelung ab 2007
Fachartikel aus dem Bereich Handel, Wirtschaft und Wertpapiere - 22.04.2009 - 1.805 mal gelesen.
Die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen - Neuregelung der gesetzlichen Verpflichtung ab 2007
Einführung der gesetzlichen Veröffentlichungspflicht nach dem dem Gesetz über elektronisches Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) sowie Sanktionen nach § 335 HGB
Die Neuregelung betrefffen insbesondere folgende Regelungsbereiche:
1. Adressat des neuen Gesetzes
2. Inhalt der Pflichten
3. Verstöße/Sanktionierung
4. Wichtige Hinweise
Die neue Gesetzeslage zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen (EHUG) ab 2007
Mit Datum vom 01.01.2007 ist das neue Gesetz zur Veröffentlichung von Jahresabschlüssen beim elektronischen Bundesanzeiger in Kraft getreten. Die Amtsgerichte wurden damit von einem justizfernen Arbeitsaufwand entlastet. Mit dem neuen Gesetz gehen allerdings neue Formerfordernisse einher, deren Nichtbeachtung erhebliche Sanktionen zur Folge hat.
Das Gesetz stellt die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben in nationales Recht dar und enthält Regelungen zur Registerführung, Datenabruf über das Unternehmensregister, Offenlegung von Jahresabschlüssen und Pflichtangaben bei Geschäftsbriefen.
Die folgende Darstellung greift exemplarisch wichtige Neuregelungen auf
1. Pflicht zur Veröffentlichung |
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Kapitalgesellschaften |
Aktiengesellschaften
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) Kommanditgesellschaften auf Aktien |
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ferner |
Zweigniederlassungen bestimmter juristischer
Personen; hier vor allem:
englische Limited
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Span.Sociedad de Responsabilidad Limitada (S.L.)
Franz. Societe a Responsabilite Limitee (SARL)
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2. Inhalt der Pflicht |
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bisherige Rechtslage |
Einreichung der Rechnungsunterlagen beim
örtlichen Handelsregister
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neue Rechtslage ab 2006 |
elektronische Veröffentlichung im Bundes-
anzeiger Verlagsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln
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Übergangszeit
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3 Jahre können Unterlagen in Papierform
eingereicht werden
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Besonderheiten bei
ausländischen
Gesellschaften
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Veröffentlichung des deutschen Jahres-
abschlusses sowie des englischen Annual
Accounts beim Bundesanzeiger
und Veröffentlichung des englischen Annual Accounts im Companies House in Cardiff
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3. Verstöße/ Sanktionen |
Erhebliche Verschärfung von Sanktionen
Überblick der wichtigsten Neuerungen, u.a.
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Ordnungsgeld von 2.500 € - 25.000 € Neuregelung der Ordnungstatbestände Ermittlungsverfahren wird von Amts wegen eingeleitet Ermittlungsbehörde: Bundesamt für Justiz, Neufassung des § 335 HGB neue Frist für Offenlegung |
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