Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mahnt im Auftrag der Malibu Media LLC den Upload des Filmwerks „Black Widow“ auf µTorrent ab

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mahnt im Auftrag der Malibu Media LLC den Upload des Filmwerks „Black Widow“ auf  µTorrent ab
12.02.2016190 Mal gelesen
„Illegales Tauschbörsenangebot“, lautet der Vorwurf der Fareds Rechtsanwälte gegen den Abgemahnten bezüglich des Filmwerks „Black Widow“. Dieser urheberrechtliche Verstoß sei vom Internetanschluss des Abgemahnten begangen worden. Forderung: 735,00 EUR.

In der vorliegenden Abmahnung geht die Kanzlei Fareds zunächst auf die Stellung der Malibu Media LLC als Produzentin des Filmtitels "Black Widow" ein. Die Rechtsanwaltsgesellschaft verweist im gleichen Zug auf die ausschließlichen Nutzungsrechte ihrer Mandantin am Filmwerk. Besonders könne die Malibu Media LLC Verstöße das illegale öffentliche Zugänglichmachen gemäß § 19a UrhG verfolgen und ahnden lassen.

Die Auswertung eines Anti-Piracy-Programms habe einen Verstoß über den Internetanschluss des Abgemahnten gegen eben dieses Verbot ermittelt. Der Upload sei auf dem Filesharing-Netzwerk µTorrent festgestellt worden. Das Bereitstellen einer Datei zum Download für andere Nutzer bedarf der Einwilligung der Rechtsinhaberin. Diese wurde allerdings nicht eingeholt, sodass ein Verstoß gegen § 19a UrhG vorliege. Aufgrund eines solchen Verstoßes ergeben sich nun folgende Ansprüche der Rechteinhaberin gegen den Abgemahnten: Zum einen soll der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen sowie das Filmwerk von der Plattform entfernen, zum anderen Schadens- und Aufwendungsersatz leisten. Diesen beziffern die Fareds Rechtsanwälte mit einem Betrag von insgesamt 735,00 EUR.

Wie können Sie sich gegen eine Filesharing-Abmahnung wehren?

Falls auch Sie eine Abmahnung wegen eines illegalen Tauschbörsenangebots erhalten haben, sollten Sie einige grundsätzliche Hinweise beachten. Zunächst einmal bleiben Sie ruhig und handeln sie bedacht. Das bedeutet konkret: Zahlen sie weder den geforderten Betrag, noch unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung in der beigefügten Fassung. Andererseits bedeutet ein überlegtes Vorgehen auch, dass Sie die Abmahnung nicht einfach ignorieren, sondern sich mit den darin enthaltenen Vorwürfen auseinandersetzen. Wir raten dazu, die Ihnen vorgeworfene Urheberrechtsverletzung mit einem Anwalt auf dem Gebiet des Urheberrechts zu besprechen und sich gründlich über die rechtlichen Möglichkeiten beraten zu lassen. Denn die Nicht-Abgabe einer Unterlassungserklärung kann zu einer einstweiligen Verfügung und damit zu weiteren Kosten gegen Sie führen. Allerdings kann eine gelungene Verteidigung auch dazu führen, dass Sie nichts an den Abmahner zahlen müssen.

So konnten wir in der Vergangenheit auch häufig Schwachstellen der Abmahnung aufdecken und auf diese Weise für unsere Mandaten zu deutlich besseren Ergebnissen gelangen. Kontaktieren Sie die Kanzlei Hämmerling und von Leitner-Scharfenberg. Wir helfen Ihnen gerne! Nutzen Sie unser Angebot eines kostenlosen Erstgesprächs und lassen sich Ihre persönlichen Erfolgschancen einschätzen.

 

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