Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:
In der hier aktuell vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin Lizenznehmerin der beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Wort-/Bildmarke "CLE" (Register-Nr.: 30160093) ist. Zusätzlich vertreibe sie seit 2001 unter der als Unternehmenskennzeichen etablierten Bezeichnung "CLE" diverse Beleuchtungsgeräte. Unter Verweis auf eine konkretes amazon-Angebot des Abgemahnten wird sodann der Vorwurf der Markenrechtsverletzung erhoben. Gerügt wird, dass statt des angebotenen Produktes der Marke "CLE" ein anderes Produkt ausgeliefert wird.
Zu den Forderungen in der Abmahnung:
Mit der Abmahnung werden Ansprüche auf Unterlassung, Auskunfterteilung, Schadensersatz und Kostenerstattung (Rechtsanwaltskosten) geltend gemacht. Die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro vor. Die Rechtsanwaltskosten werden auf Grundlage eines Gebührenwertes von 10.000,00 Euro beziffert (745,40 Euro)
Meine Einschätzung:
Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da im Falle einer falschen Reaktion eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht. Der Vorschlag für die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung in dem Abmahnschreiben ist nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.
Meine Empfehlungen:
- Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
- Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
- Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
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Zu mir und meiner Tätigkeit:
Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.
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Andreas Kempcke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht
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