Auch eine Abmahnung der Halogenkauf Lightech GmbH über die Kanzlei activeLaw erhalten? Ich berate Sie.

Auch eine Abmahnung der Halogenkauf Lightech GmbH über die Kanzlei activeLaw erhalten? Ich berate Sie.
20.12.2016366 Mal gelesen
Mir wurde hier in der Kanzlei Internetrecht-Rostock.de aktuell eine Abmahnung der Kanzlei activeLaw Klein.Offenhausen.Wolf für die Halogenkauf Lightech GmbH wegen des Vorwurfes der Markenrechtsverletzung zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, stehe ich Ihnen gerne für eine Beratung in der Angelegenheit zur Verfügung.

Zu der hier aktuell vorliegenden Abmahnung:

In der hier aktuell vorliegenden Abmahnung wird zunächst ausgeführt, dass die Abmahnerin Lizenznehmerin der beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragenen Wort-/Bildmarke "CLE" (Register-Nr.: 30160093) ist. Zusätzlich vertreibe sie seit 2001 unter der als Unternehmenskennzeichen etablierten Bezeichnung "CLE" diverse Beleuchtungsgeräte. Unter Verweis auf eine konkretes amazon-Angebot des Abgemahnten wird sodann der Vorwurf der Markenrechtsverletzung erhoben. Gerügt wird, dass statt des angebotenen Produktes der Marke "CLE" ein anderes Produkt ausgeliefert wird.


Zu den Forderungen in der Abmahnung:

Mit der Abmahnung werden Ansprüche auf Unterlassung, Auskunfterteilung, Schadensersatz und Kostenerstattung (Rechtsanwaltskosten) geltend gemacht. Die beigefügte vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sieht eine feste Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 Euro vor. Die Rechtsanwaltskosten werden auf Grundlage eines Gebührenwertes von 10.000,00 Euro beziffert (745,40 Euro)


Meine Einschätzung:

Eine markenrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da im Falle einer falschen Reaktion eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht. Der Vorschlag für die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung in dem Abmahnschreiben ist nach meiner Auffassung zu einseitig zugunsten der Abmahnerin gefasst.


Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.
 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381 - 260 567 30.

Oder Sie schicken mir eine Email an rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

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