Abmahnung Filesharing, Streitwert auf 3.000,00 Euro von 10.000,00 Euro reduziert, einzelnes Musikstück aus Sampler in Tauschbörsen

Abmahnung Filesharing
11.04.2012465 Mal gelesen
Wie hoch ist der Streitwert in einer Filesharing-Sache? Es kommt auf den konkreten Fall an. Interessant ist in diesem Zusammenhang ein Beschluss des OLG Köln. Der Streitwert für das Anbieten eines einzelnen Musikstücks aus einem Sampler wurde von 10.000,00 Euro auf 3.000,00 Euro reduziert.

Das Oberlandesgericht Köln hat in seinem Beschluss vom 17.11.2011, 6 W 234/11, erläutert, der Streitwert für einen auf Unterlassung des Angebots urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen gerichteten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung sei beim Angebot eines ganzen aktuellen Musikalbums mit EUR 10.000,00 festzusetzen.

Ginge es aber um das Angebot eines einzelnen Titels (Musikstücks) aus einem Sampler, so könne die Festsetzung eines Gegenstandswertes von EUR 3.000,00 für einen solchen Antrag angemessen sein.

Tenor und Gründe finden Sie hier im Volltext.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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