Abmahnung durch IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen

Abmahnung Filesharing
17.07.2015158 Mal gelesen
Meiner Kanzlei liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V., Gartenstraße 5, 51379 Leverkusen vor.

Der Verband nimmt nach eigener Aussage die Interessen von ca. 1.800 Mitgliedern wahr. Zu den Mitgliedern sollen Online-Apotheken, Online-Warenhäuser, Online-Shops, IT-Dienstleister, Provider, sonstige Dienstleister, Verlage, Fabrikanten, Immobilienmakler, und Rechtsdienstleistungsunternehmen gehören.

Gegenstand der Abmahnung ist ein angeblicher Wettbewerbsverstoß auf der Handelsplattform eBay.

Der Mandantschaft wird vorgeworfen, dass in ihren Angeboten keine Pflichtangaben gemäß Art. 246c Nr.2 EGBGB vorhanden seien. Die Kunden der Mandantschaft würden nicht darüber unterrichtet, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist.

Die Mandantschaft wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Zudem wird die Zahlung abmahnbezogener Kosten in Höhe von 232,05 Euro gefordert.

Haben auch Sie eine Abmahnung des IDO Interessenverbands erhalten?

- Es ist nicht zu empfehlen, die Abmahnung einfach zu ignorieren, da der IDO Interessenverband ansonten bei dem zuständigen Gericht eine einstweilige Verfügung erwirken könnte.

- Die vom IDO Interessenverband vorgelegte Unterlassungsverpflichtungserklärung sollte nicht einfach unterzeichnet werden, da diese für Sie nachteilige Formulierungen enthält. Gegebenenfalls empfiehlt sich die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.

- Notieren Sie sich die in dem Schreiben genannten Fristen und nehmen Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch

Ob die Abmahnung tatsächlich berechtigt ist lässt sich immer nur anhand einer Prüfung des konkreten Falles beantworten.Auch die geforderte Kostenpauschale in Höhe von 232,05 Euro sollte nicht ohne vorherige anwaltliche Beratung bezahlt werden.

Wenn Sie eine Abmahnung, eine einstweilige Verfügung oder eine Klage des IDO Interessenverbands erhalten haben berate und vertrete ich Sie gerne.