Abmahnung d. Schulenberg & Schenk, Daniel Sebastian, .rka, FAREDS, Schutt Waetke, C-Law, WALDORF FROMMER, Munderloh, NIMROD, Sasse&Partner erhalten?

Abmahnung d. Schulenberg & Schenk, Daniel Sebastian, .rka, FAREDS, Schutt Waetke, C-Law, WALDORF FROMMER,  Munderloh, NIMROD, Sasse&Partner erhalten?
19.03.2014247 Mal gelesen
Unterschiedliche Rechteinhaber von Urheberrechten lassen durch spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien urheberrechtliche Abmahnungen versenden. Die Kanzleien fordern die Zahlung von Schadensersatz und Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen.

Zum Beispiel haben bisher folgende Kanzleien für ihre Auftraggeber Abmahnungen versendet:

Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die DigiRights Adminstration GmbH (Lucenzo & Don Omar - Danza Kuduro)

.rka Rechtsanwälte für die  Koch Media GmbH (Saints Row IV od. Dead Island)

FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für Herrn Thomas Steengard

Schutt, Waetke Rechtsanwälte für die TOBIS Film GmbH & Co. KG (12 YEARS A SLAVE)

C-Law GbR Rechtsanwälte für die G&G Media Foto-Film GmbH (Verboten! Heimliche Videoaufnahmen)

WALDORF FROMMER Rechtsanwälte für die Constantin Film Verleih GmbH (Chroniken der Unterwelt)

Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte für die KSM GmbH (Weltnaturerbe Hawaii 3D - Hawaii Vulkan - Nationalpark)

Rechtsanwalt Rainer Munderloh für die RGF Productions Ldt. (Domina im Fetisch-Fieber)

NIMROD RECHTSANWÄLTE für die Rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH (Euro Truck Simulator 2)

Sasse & Partner für die Senator Film Verleih GmbH (Free Birds - Esst uns an einem anderen Tag)

 

Die Ansprüche werden damit begründet, dass der Abgemahnte auf einer Internettauschbörse Musiktitel, Filme, Videos, Computersoftware oder Computerspiele zum Herunterladen angeboten habe und dadurch die Rechte des Rechteinhabers verletzt habe. Die geforderten Beträge reichen von ein paar Hundert Euro bis zu mehreren Tausend Euro! Oft haben die Betroffenen nur einige wenige Tage Zeit, um zu reagieren.

Unsere Empfehlung: Geben Sie keine vorformulierte Unterlassungserklärung ab und zahlen Sie auch nicht voreilig an die abmahnende Kanzlei!

Die geforderten Beträge sind unseres Erachtens überhöht und oft unverhältnismäßig. Häufig bestehen gar keine Ansprüche oder weitaus geringere Ansprüche als die geforderten.

Auch eine vorformulierte Unterlassungserklärung lässt oftmals Ihre Interessen unberücksichtigt. Sie  bindet Sie ein Leben lang an evtl. nachteilige Folgen. Dieses Risiko sollten Sie vermeiden!

Ein auf Abmahnungen spezialisierter Rechtsanwalt kann eine speziell auf Ihren Einzelfall zugeschnittene modifizierte Unterlassungserklärung für Sie entwerfen.

Rufen Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch an oder nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit per E-Mail, um die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen die Abmahnung zu erfragen. Wir vertreten Sie bundesweit zu einem fairen Pauschalhonorar im außergerichtlichen Verfahren. Gerne können Sie mir Ihre Abmahnung auch kostenlos vorab per Fax oder per Email zur Einsicht übersenden. Wir sind sogar am Wochenende für Sie erreichbar!

 

Ihr 

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Johnsallee 62

20148 Hamburg

Tel: 040 - 822 436 96

Fax: 040 - 822 436 98

Email: mail@abmahnsoforthilfe.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

http://abmahnsoforthilfe.de