BGH bezieht Stellung zur EuGH-Vorlage im Online-Sportwettenstreit

18.10.2025 239 Aufrufe Autor: Istvan Cocron
BGH bezieht Stellung zur EuGH-Vorlage im Online-Sportwettenstreit

Am 31. Juli 2025 (Az. I ZR 90/23) hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine Stellungnahme zum Vorabentscheidungsersuchen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, C-530/24) veröffentlicht. Kern der Vorlage ist die Frage, ob verlorene Einsätze aus Online-Sportwetten rückforderbar sind – und ob das frühere deutsche Lizenzsystem mit EU-Recht im Einklang stand.

Ausgangspunkt des Falls

Ein Spieler verlangt von einem Wettanbieter die Rückerstattung von 3.719,26 Euro, die er durch Online-Sportwetten verloren hat. Seine Klage stützt sich auf § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung) und § 823 Abs. 2 BGB (Schadensersatz bei Gesetzesverstoß). Er argumentiert, dass die Wettverträge nach § 134 BGB nichtig seien, da sie gegen das Verbot unerlaubter Internetwetten (§ 4 Abs. 4 GlüStV 2012) verstoßen hätten.

Das problematische Konzessionsverfahren

Die Beklagte war am früheren Konzessionsverfahren beteiligt. Dieses erklärte das Verwaltungsgericht Wiesbaden 2016 für rechtswidrig: Das Verfahren sei intransparent, diskriminierend und auf 20 Lizenzen willkürlich beschränkt gewesen. Damit sah das Gericht auch die unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV) verletzt. Das anschließende Berufungsverfahren vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof wurde später ausgesetzt – bis heute ohne endgültige Entscheidung.

Neuregelung ab 2020

Mit dem Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag wurde die zahlenmäßige Beschränkung aufgehoben. Seitdem können alle Bewerber eine Konzession erhalten, sofern sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Daraufhin erhielt die Beklagte 2020 eine bundesweite Lizenz für Sportwetten und Online-Angebote.

Kernpunkte der BGH-Stellungnahme

Der BGH hebt hervor, dass das Verfahren auf zwei rechtlichen Grundlagen beruht – Bereicherungsrecht und Deliktsrecht. Außerdem könne die unionsrechtliche Bewertung des früheren Systems entscheidend bleiben, selbst wenn inzwischen eine Erlaubnis besteht. Der EuGH soll daher insbesondere klären,

  • ob vor Lizenzerteilung abgeschlossene Verträge wirksam waren,
  • ob die frühere Beschränkung auf 20 Konzessionen unionsrechtswidrig war
  • und welche rechtlichen Folgen daraus für Rückforderungen entstehen.

Ausblick und Bedeutung

Die Entscheidung des EuGH im Verfahren C-530/24 wird maßgeblich Einfluss auf viele anhängige Klagen in Deutschland haben. Sie betrifft nicht nur die Rückzahlung verlorener Sportwetteinsätze, sondern auch die künftige rechtliche Strukturierung des Glücksspielmarktes.

👉 Das Verfahren ist somit richtungsweisend – sowohl für Spieler als auch für Anbieter und die Regulierung des Online-Glücksspiels.