Online-Coaching oft rechtswidrig – BGH stärkt Selbstständige

15.07.2025 124 Mal gelesen Autor: Istvan Cocron
Viele Coaching-Verträge ohne Zulassung sind nichtig, Rückforderungen möglich

Viele Coaching-Verträge ohne Zulassung sind nichtig, Rückforderungen möglich

 

Berlin, 14.07.2025: In einem aufsehenerregenden Urteil (Az. III ZR 109/24) hat der BGH entschieden: Hochpreisige Coaching-Angebote fallen vielfach unter das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) und sind ohne die nötige Zulassung rechtlich unwirksam.

 

Wichtig: Auch Unternehmer können sich darauf berufen. Laut dem BGH ist der Schutz des FernUSG nicht auf Verbraucher beschränkt. Damit stärkt das Gericht die Rechte von Gründern, Selbstständigen und Freiberuflern.

 

Was war passiert?

 

Ein selbstständiger Kunde hatte ein digitales Mentoring-Programm für rund 47.600 Euro abgeschlossen. Dieses umfasste Videokurse, persönliche Calls und begleitende Aufgaben. Es fehlte jedoch die gesetzliche Zulassung als Fernunterricht.

 

Drei Kriterien machten das Angebot zulassungspflichtig:

 

- strukturierter Wissenstransfer

 

- örtliche Trennung von Anbieter und Kunde

 

- Kontrolle des Lernfortschritts

 

Da keine Zulassung vorlag, erklärte der BGH den Vertrag für nichtig.

 

Selbstständige sind wie Verbraucher geschützt.

 

Erstmals wurde höchstrichterlich festgestellt, dass das FernUSG auch für Unternehmer gilt. Der Schutz greift unabhängig davon, ob das Coaching privat oder gewerblich gebucht wurde.

 

Es besteht keine Zahlungspflicht trotz Programmnutzung.

 

Trotz erbrachter Leistung erhielt der Anbieter keinen Wertersatz. Grund: Es war nicht nachgewiesen, welchen messbaren Mehrwert der Kunde hatte. Das Gericht ließ keine Schätzung zu, sodass der Anbieter auf seinen Kosten sitzen bleibt.

 

Rechtsanwalt István Cocron betont:

 

„Dieses Urteil ist ein Wendepunkt für den Coaching-Markt. Wer ohne Zulassung Programme verkauft, riskiert Rückzahlungen in voller Höhe.“

 

Die Kanzlei Cocron übernimmt bundesweit Vertragsprüfungen und setzt Rückforderungen konsequent durch.

 

👉 Tipp: Wer bei einem Coaching unsicher ist, sollte den Vertrag schnellstmöglich prüfen lassen.