Zwangsvollstreckung gegen RENÈ LEZARD Mode GmbH untersagt

05.04.2017 365 Mal gelesen Autor: Fredi Skwar
AG Würzburg: Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

Zwangsvollstreckung gegen RENÈ LEZARD Mode GmbH untersagt

Durch Beschluss vom 30.03.2017 (IN 100/17) hat das Amtsgericht Würzburg zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen, zur Sicherung der Masse, zum Schutz der Gläubiger, zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und zur Ermöglichung der Sanierung angeordnet, dass Maßnahmen der Zwangsvollstreckung untersagt sind, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

********************************************************************************************

Bei Fragen zu dem obenstehenden Beitrag senden Sie RA Skwar gerne unverbindlich eine E-Mail, er wird Ihnen schnellstmöglich antworten.