So werden manche Mieter aufgrund der Hausordnung oder des Mietvertrages verpflichtet, die Verkehrssichungsplfichten zu erfüllen. Dies bedeutet, dass der Mieter grundsätzlich während der vorgegebenen Zeiten Schnee räumen und und die Gehwege Eisfrei halten muss. Macht er dies nicht und es kommt zu einer harten Landung, steht die Ersatzpflicht des Mieters im Raum. Dies kann teuer werden. Die Räumpflicht ist aber oftmals lästig und manchmal auch nicht geschuldet, da diese Regelungen nunmehr auf ihre Wirksamkeit hin prüfbar sind. Wird der Mieter hier überfordert oder im Verhältnis zu anderen Mietern benachteiligt oder wurde die Hausordnung nicht wirksam einbezogen, kann eine solche Regelung unwirksam sein und damit muss der Vermieter die Räumpflicht erfüllen.
Die Freude hierüber hat aber ihren Preis, da die Kosten auf die Mieter abgewälzt werden können.
Im Übrigen gilt die Räumpflicht nur innerorts! Kommt der Naturfreund außerorts zu Fall, wäre es besser daheim geblieben.