Klickbetrug bei Adwords – wer zahlt die Zeche?

27.07.2014 699 Mal gelesen Autor: Tobias Kläner
Google Adwords sind eine hocheffiziente Form des Onlinemarketings. Für viele Onlineunternehmer sind entsprechende Kampagnen daher unverzichtbar. Was aber, wenn Wettbewerber das definierte Werbebudget gezielt wegklicken? Schnell kommt so ein Schaden in Höhe mehrerer tausend Euro zusammen.
Gezielte Schädigung

Unternehmer, die Adwords-Kampagnen schalten, können nicht kontrollieren, wer auf die Anzeigen klickt. Es kommt daher vor, dass Wettbewerber gezielt mit Keywords nach den Werbeanzeigen eines anderen Unternehmens suchen, um dann durch vielfache Klicks dessen Werbebudget auszureizen oder einfach um so anonym finanziellen Schaden anrichten zu können.

Filter werden umgangen

Google selbst setzt nach eigenen Angaben sensible Filter ein, die vor dieser Form des Klickbetrugs schützen sollen. Da diese Filter jedoch keinen hundertprozentigen Schutz liefern, hört man immer wieder von entsprechenden Missbrauchsfällen. Für die betroffenen Unternehmer stellt sich dann die Frage: Muss ich den Missbrauch der Kampagne dann auch noch bei Google bezahlen?

Beweisprobleme beim "Klickbetrug"

Unternehmer können so in eine existenzbedrohende Situation geraten. Das Problem ist, dass Klickbetrug durch Wettbewerber schwer nachwiesen werden kann. Google und andere Suchmaschinen werden sich dann regelmäßig auf den Standpunkt stellen, Bezahlung sämtlich getätigter Klicks zu verlangen. Verweigert ein geschädigtes Unternehmen dies, dürfte das Adwords-Konto schnell gesperrt werden. Auch damit geht ein erheblicher Wettbewerbsnachteil für das geschädigte Unternehmen einher.

Starke Verteuerung der Kampagne, gleich bleibende Verkaufsabschlüsse?

Landet eine solche Auseinandersetzung aber vor Gericht, bestehen im Einzelfall aber durchaus Chancen, sich erfolgreich gegen die Forderung verteidigen zu können. Nämlich denn, wenn die Kampagne ohne Änderung der Einstellungen plötzlich sich im Gegensatz zu den Vormonaten um ein Vielfaches verteuert hat und damit keine Erhöhung der über die Adwords-Kampagne erreichten Verkaufsabschlüsse (Conversions) einher ging. Hier könnte ein deutliches Indiz für Klickbetrug durch Dritte gesehen werden. Letztlich läuft alles auf die Frage hinaus: Wer kann was beweisen?

Tobias Kläner, Rechtsanwalt

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