Urheberrechtsschutz für Interviewfragen

27.01.2013 243 Mal gelesen Autor: Klaus Weber, LL.M.
Das LG Hamburg hat in einem Beschluss vom 08. November 2013 - 308 O 388/12 Urheberrechtsschutz bezüglich Interviewfragen angenommen.

Bei Interviewfragen handele es sich um Sprachwerke i.S. des § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG. Sprachwerke könnten nicht nur durch die sich in der Sprachgestaltung ausdrückenden Gedankenführung und -formung Urheberrechtsschutz erlangen, sondern gegebenenfalls auch durch die schöpferische Sammlung, Auswahl, Eintelung und Anordnung des vorhandenen Stoffes. Weisen Interviewfragen vielfache Möglichkeiten der Formulierung auf und sind aufgrund ihrer prägnanten sprachlichen Gestaltung, ihres inhaltlichen Aufbaus und ihrer individuellen Zusammenstellung gekennzeichnet, dann komme ihnen Urheberrechtsschutz zu.