CS Euroreal und die Abwicklung: Was wird im Jahr 2013 auf die Anleger zukommen?

03.01.2013 1228 Mal gelesen Autor: Christian Grotz
Das Jahr 2012 brachte erhebliche Veränderungen für den offenen Immobilienfonds CS Euroreal mit sich. Eine Frage, die für die Anleger nach wie vor aktuell ist, ist: Welche Optionen gibt es außerhalb der Liquidation? Kann Schadensersatz eingefordert werden?

Das Jahr 2012 stellte einen Wendepunkt für die Anleger des offenen Immobilienfonds CS Euroreal dar: Der Fonds wurde nach einem gescheiterten Probehandelstag im Mai 2012 aufgelöst und befindet sich seitdem in der Abwicklung. Die Anleger erhalten alle 6 Monate die Erlöse aus den Verkäufen der Fondsimmobilien des CS Euroreal (nach Abzug der Kosten). Zwei Auszahlungen erhielten die Anleger bislang. Die letzte Ausschüttung des CS Euroreal im Dezember 2012 ist erst wenige Tage her.

 

Das Jahr 2013 wird den Anlegern wieder lange Wartezeiten auf die künftigen Ausschüttungen des CS Euroreal bescheren - soweit wird es auch keine Änderung bis zum Ende der Liquidationsphase im Jahr 2017 geben. Und bei jeder Ausschüttung wird im Vorfeld die Frage auftauchen, welchen Betrag der offene Immobilienfonds auszahlen wird. Kurz gesagt: Der weitere Verlauf der Abwicklung des CS Euroreal ist noch offen.

 

Welche Möglichkeiten für Anleger gibt es außerhalb der Abwicklung?

 

Was können Anleger tun, wenn die jetzige und vielleicht auch künftige Ausschüttung nicht ihren Erwartungen entspricht? Welche Möglichkeiten gibt es außerhalb der Liquidation? Es gibt verschiedene Ansatzpunkte, wenn sich Anleger von ihren Anteilen am CS Euroreal trennen möchten. Neben den "wirtschaftlichen" Möglichkeiten wie dem Börsenverkauf gibt es auch rechtliche Handlungsalternativen für Anleger.

 

Das Endergebnis der Abwicklung wird erst in Jahren feststehen.  Es sind jedoch die vorherigen Ereignisse rund um den CS Euroreal, wegen derer sich nicht wenige Anleger des CS Euroreal die Frage stellen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Dutzende Anleger dieses offenen Immobilienfonds. Da es bei diesen Anlegern zu Falschberatungen kam, wurden bereits Klagen auf Schadensersatz für Anleger des CS Euroreal bei Gericht eingereicht.

 

So wurde beispielsweise nicht allen Anlegern vor der Investition in den CS Euroreal erklärt, dass offene Immobilienfonds die Rücknahme der Anteile aussetzen können und sogar - wie geschehen - aufgelöst werden können. Daher handelt es sich nicht um eine problemlos jederzeit verfügbare Kapitalanlage. Darüberhinaus gibt es noch eine Reihe weiterer Risiken, über die die Berater ebenfalls aufklären mussten. Auch erhielt nicht jeder Anleger rechtzeitig einen Verkaufsprospekt. Anleger müssen beachten, dass Ansprüche innerhalb recht kurzer Fristen verjähren können - einer möglichen Verjährung kann jedoch Einhalt geboten werden.

 

Interessengemeinschaft

Offene Frage gibt es jedoch nicht nur im Zusammenhang mit der individuellen Anlegerberatung. Im Rahmen einer Interessengemeinschaft können sich Anleger des CS Euroreal zusammenschließen. Hierbei geht es um Ansprüche gegenüber der Credit Suisse, die den CS Euroreal auf den Markt brachte. Es wandten sich bereits zahlreiche Anleger an die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, um der Interessengemeinschaft beizutreten.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Interessengemeinschaft CS Euroreal

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

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