Das oberpfälzer Technologieunternehmen SiC Processing GmbH brachte die Unternehmensanleihe SiC Processing-TechBond im Jahr 2011 heraus (WKN A1H2HQ; ISIN: DE000A1H3HQ1). Während der Laufzeit bis ins Jahr 2016 sollten die Anleger jeweils am 1. März eines jeden Jahres Zinsen in Höhe von 7,125 % erhalten. Wegen des Schutzschirmverfahrens wird jedoch die Zinszahlung am 01.03.2013 für die Anleger der SiC Processing Anleihe entfallen.
Darüberhinaus stellt sich im Jahr 2013 auch die Frage, welchen Ausgang das Schutzschirmverfahren der SiC Processing GmbH nehmen wird. Schlimmstenfalls kann die Zahlungsunfähigkeit nicht abgewendet werden - auf die Anleger des SiC-Processing-TechBond kommen in diesem Fall insolvenzrechtliche Fragestellungen zu. Anleger, die in dieser Situation professionelle und fachkundige Unterstützung wünschen, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.
Anleger des SiC-Processing-TechBond können weiterhin prüfen lassen, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen. Diese können beispielsweise dann gegeben sein, wenn die Anlageberatung nicht ordnungsgemäß ablief und Fehler passierten. In den Grundzügen weist eine ordnungsgemäße Anlageberatung zwei Schritte auf. Zunächst müssen die Ziele und Wünsche des Anlegers in Erfahrung gebracht werden. Anhand dieser Vorgaben wählen die Berater eine Kapitalanlage aus. Anschließend soll den Anlegern ein realistisches und umfassendes Bild von den Chancen und Risiken dieser Kapitalanlage gezeichnet werden. Hinzu kommen weitere Pflichten wie die rechtzeitige Übergabe eines Verkaufsprospekts der Anleihe SiC-Processing-TechBond dargestellt wird, oder die zutreffende Aufklärung über Provisionen.
Weitere Informationen:
Infoseite SiC Processing Anleihe
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