Santander Bank (SEB Bank) wird von Kunden verklagt

11.12.2012 819 Mal gelesen Autor: Christian Grotz
Enttäuschte Kunden der ehemaligen SEB Bank und heutigen Santander Bank ziehen vor Gericht: Sie fordern Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung. Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen geht es in den Klagen meist um den offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest.

Im Jahr 2011 wurden aus den deutschen Filialen der SEB Bank solche der Santander Bank. Doch für die Kunden ist die Vergangenheit noch nicht ad acta gelegt. Aus der Zeit der SEB Bank stammen etliche Fälle, mit welchen sich die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen auseinandersetzen muss. Die SEB Bank beriet in ihren Filialen Kunden, welche Fachhilfe bei Geldangelegenheiten wünschten. Bei diesen Beratungsgesprächen wurden nicht selten "hauseigene" Kapitalanlagen wie der offene Immobilienfonds SEB Immoinvest empfohlen. Dieser sorgte im Jahr 2012 für bittere Enttäuschung bei tausenden Anlegern. Nach einer zweijährigen Schließung des Fonds entschied sich dessen Zukunft an einem einzigen Probehandelstag, an dessen Ende die Entscheidung stand, den offenen Immobilienfonds aufzulösen und bis 2017 abzuwickeln.

 

Eine Vielzahl von Kunden der Santander Bank, welche sich wegen des offenen Immobilienfonds SEB Immoinvest von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen beraten lassen, hatte bei der Anlageberatung nichts von der Möglichkeit einer Schließung oder Auflösung gehört. Dabei schwelte seit 2004 in der Branche der offenen Immobilienfonds eine Krise. Der SEB Immoinvest ist nicht der einzige Fonds, der Kunden der Santander Bank Sorgen bereitet. Die Fonds Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt Substanz, Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P, SEB Optimix Substanz und SEB Optimix Ertrag setzten im Jahr 2012 die Anteilsrücknahme aus.  Zu den weiteren problembehafteten Kapitalanlagen der SEB Bank bzw. der Santander Bank gehören verschiedene geschlossene Fonds des Emissionshauses MPC.

 

Einseitige Information der Anleger bei der Anlageberatung

 

Doch unabhängig, in welchen konkreten Fonds investiert wurde, ergibt sich aus den hunderten Akten der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen eine eindeutige Tendenz: Die Anlageberatung durch die SEB Bank bzw. die Santander Bank ließ in den meisten Fällen zu wünschen übrig. Oftmals wurden den Anlegern nur einseitige Informationen angeboten. Eine nennenswerte Risikoaufklärung fand so gut wie nie statt. Daher stellt sich die Frage, ob die Bankkunden überhaupt ordnungsgemäß beraten wurden.

 

Eine Anlageberatung verlief dann ordnungsgemäß, wenn sie den vom Bundesgerichtshof formuliert Anforderungen einer anleger- und anlagegerechten Beratung entsprach. So müssen zunächst die Wünsche des Bankkunden erfragt werden, und dann anhand dieser Wünsche eine passende Kapitalanlage von den Beratern ausgewählt werden (anlegergerechte Beratung). In einem zweiten Schritt geht es um eine umfassende und realistische Darstellung der ausgewählten Kapitalanlage. Dabei dürfen die Risiken nicht ausgespart werden (anlagegerechte Beratung). Angesichts der vielen in den Akten dokumentierten Beratungsfehler führt die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen Gerichtsprozesse gegen die Santander Bank als Nachfolgerin der SEB Bank und es werden weitere Schadensersatzklagen wegen falscher Anlageberatung folgen.

 

Kunden, die sich fragen, ob sie vor der Investition in eine bestimmte Kapitalanlage von der Santander Bank bzw. SEB Bank im Sinne einer anleger- und anlagegerechten Beratung beraten wurden, können sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Hierbei müssen Anleger jedoch beachten, dass Schadensersatzansprüche verjähren können - teilweise bereits 3 Jahre nach dem Erwerb. Wann genau Verjährung eintritt und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Verjährung zu hemmen, kann nur im Einzelfall ermittelt werden.

 

Weitere Informationen:

Infoseite Santander Bank

 

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie hier. Sie wissen danach, was Sie tun können:

http://www.dr-stoll-kollegen.de/kanzlei/kosten

Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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