Die Textilkennzeichnungsverordnung verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler(!!!) dazu, sicherzustellen, dass Textilerzeugnisse, die auf dem europäischen Markt vertrieben werden sollen, entsprechend etikettiert und gekennzeichnet sind. Neuerungen für Unternehmen ergeben sich insbesondere im Hinblick auf die Gestaltung der Informationen über die Faserzusammensetzung bei Angeboten in Katalogen und insbesondere im Internet.
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