Abgasmanipulation – Decker & Böse auf dem Weg zum BGH in Sachen VW EA

24.02.2020 77 Mal gelesen Autor: Ulf Böse
BGH soll über Schadensersatzanspruch für VW-Kunden mit EA 189 Motor entscheiden.

Ein wegweisendes Urteil des Bundesgerichtshofes soll klären, ob VW-Kunden mit dem EA189 Motor Anspruch auf Schadensersatz haben. „Das Urteil wird bedeutsam sein, mit Blick auf die 50.000 betroffenen Dieselfahrer, die sich aus der Musterklage gegen VW wieder abgemeldet haben und für die 450.000 noch angemeldeten Geschädigten in der Musterfeststellungsklage“, erklärt Ulf Böse, Rechtsanwalt und geschäftsführender Partner von Decker & Böse, einer der bundesweit führenden Kanzleien im Abgasskandal. Nach der Musterklage VW werden die Angemeldeten Ihre Ansprüche in Einzelverfahren geltend machen müssen, soweit kein Vergleich zu Stande kommt.


BGH-Urteil mit Spannung erwartet


Das Urteil ist besonders brisant, da der BGH bisher noch gar keine Entscheidung zum EA189 Motor getroffen hat. Daher wird das Urteil richtungweisend sein, wenn es um die Ansprüche der VW-Kunden mit diesem Motortypen geht. Die Entscheidung wird vor Mai 2020 erwartet.


Hier finden Sie weitere Modelle, in die der EA189 Motor verbaut ist.


In dem konkreten Fall geht es um einen Verbraucher, der seinen VW Tiguan 2.0 TDI DPF 4Motion im Jahr 2011 gebraucht beim Händler gekauft hatte. In dem Fahrzeug ist ein EA189 Motor verbaut und, wie in Millionen anderer Fahrzeuge, eine Abschalteinrichtung. Der Kläger hatte sich zuvor für die Musterfeststellungsklage gegen VW angemeldet, sich jedoch aufgrund besserer Erfolgschancen aus dem Klageregister wieder abgemeldet, um den Schadensersatz in einer Einzelklage zu erstreiten.


Das Oberlandesgericht Braunschweig hat die Revision (7 U356/18 OLG Braunschweig) gegen das Urteil der ersten Instanz im Oktober 2019 zugelassen, sodass nun der zum Bundesgerichtshof entscheiden soll. Die Klägervertreter Decker & Böse erwarten das Urteil des BGH noch vor dem 5. Mai 2020.


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